Das Staatssekretariat habe mehrere Beschwerden gegen den «Eska Buchungsservice» erhalten, sagt Jürg Herren vom Seco auf Anfrage von «Espresso». Man habe die Firma auch abgemahnt, sie habe mit dem unlauteren Geschäft jedoch nicht aufgehört: «Deshalb haben wir Strafklage erhoben gegen diese Firma. Dort läuft ein Verfahren.»
Firma hält Abmachung nicht ein
Auch die Firma «RGS Swiss Vital» mit Postfach in Grabs (SG) lockte regelmässig mit falschen Gewinnversprechen zu Werbeveranstaltungen. Im Januar verpflichtete sie sich gegenüber dem Seco schriftlich, damit aufzuhören. Offenbar verschickt die Firma aber weiterhin solche Einladungen.
«Wenn es so ist, dass das Unternehmen sein Verhalten nicht eingestellt hat, werden wir weitere Schritte einleiten müssen», sagt Jürg Herren vom Seco, «eine Strafklage einreichen oder gegebenenfalls eine zweite Abmahnung zustellen.»
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Seco braucht Beweise
Das Seco und Konsumentenorganisationen wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) haben das Recht, bei Verstössen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Strafklagen einzureichen. Sie haben dafür auf ihren Internetseiten Beschwerdeformulare eingerichtet. Um vor Gericht Erfolg zu haben, brauchen Seco und SKS jedoch auch Beweismaterial.
Wer eine Beschwerde einreicht, soll daher möglichst auch die Original-Einladung mit dem falschen Gewinnversprechen beilegen. Falls Sie auch die «Espresso»-Redaktion informieren möchten, genügt eine Kopie.
Wie eine Kaffeefahrt abläuft
Versprochen werden 3000 Franken und ein Ausflug an den Rheinfall. Stattdessen müssen die Teilnehmer stundenlang raffinierte Verkaufsmonologe anhören. Espresso war letzten Sommer bei einer Kaffeefahrt dabei. Ein Ohren- und Augenschein.