Karl geniesst den Feierabend auf seinem Gartensitzplatz. Da hört er ein Schnurren: Die Katze seiner Nachbarin stattet ihm einen Besuch ab. Karl streichelt die Katze. Zur Belohnung gibt er ihr Leckerli.
Die Nachbarin sieht das und wird wütend: Es sei verboten, fremde Katzen zu füttern! Falsch, sagt Karl. Wenn eine Katze frei herumlaufe, dürfe er sie füttern. Das sei nicht verboten. Doch darf man fremde Katzen füttern? Darf man das?
Die Antwort
Ja. Fremde Katzen zu füttern, ist grundsätzlich nicht verboten. Von diesem Grundsatz gibt es aber zwei wichtige Ausnahmen:
- Das Futter muss einwandfrei sein. Wer einer Katze verdorbenes Futter gibt, macht sich wegen Tierquälerei strafbar und muss – wenn das Tier ärztliche Hilfe benötigt – mit einer Schadenersatzklage rechnen.
- Das gezielte «Anfüttern» einer Katze ist nicht erlaubt. Wer eine Katze mit Futter gezielt anlockt, damit sie bleibt und nicht mehr in ihr ursprüngliches Zuhause zurück geht, macht sich wegen «Sachentziehung» strafbar. Dieser Tatbestand ist vergleichbar mit einem Diebstahl.
Ein Gericht im Kanton Zürich hatte sich unlängst mit einem solchen Fall zu befassen. Angeklagt war eine Frau, die ab und an das Büsi ihrer Nachbarin fütterte. Sie habe die Katze weder systematisch gefüttert noch sie in ihrer Wohnung eingesperrt, so das Gericht. Die Frau wurde freigesprochen.