In der Schweiz dürfen alkoholische Getränke nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Spirituosen und Alcopops nicht an unter 18-Jährige. Der Kanton Tessin ist noch strenger: Dort gilt für alle alkoholischen Getränke ein Abgabeverbot an unter 18-Jährige.
Geregelt sind diese Verbote in nationalen und kantonalen Gesetzen, unter anderem im Lebensmittel-, respektive Alkoholgesetz und in Gesetzen zum Gesundheits- und Jugendschutz.
Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche ist strafbar
Wer sich über diese Verbote hinwegsetzt und Jugendlichen alkoholische Getränke verkauft oder abgibt, macht sich strafbar. Im Artikel des Strafgesetzbuches (StGB) steht: «Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
In der Praxis bedeutet das, dass Verkaufsläden und Restaurants das Alter jugendlicher Konsumentinnen und Konsumenten überprüfen und dazu einen Ausweis verlangen müssen. Weil immer wieder Jugendliche mit gefälschten Ausweisen unterwegs sind, hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine App lanciert, mit der das Verkaufspersonal die Echtheit einer ID prüfen kann (siehe Linkbox «Jalk-ID-Scan»).
Prüfungspflicht gilt auch für Onlineanbieter
Auch Onlineanbieter müssen die Altersbestimmungen einhalten. Es gelten dieselben rechtlichen Bestimmungen wie bei physischen Shops.
Dabei reicht es nicht, dass sich ein Anbieter mit einem Klick bestätigen lässt, die Kundin oder der Kunde sei alt genug. Für eine wirkungsvolle Alterskontrolle gibt es unterdessen technische Lösungen, zum Beispiel Gesichtskontrollen. Im Kanton St. Gallen sind Onlineshops verpflichtet, im Bestellvorgang ein System zur Alterskontrolle zu installieren und etwa vor einer ersten Bestellung einen Personalausweis zu verlangen.
Kantone sind für Kontrollen verantwortlich
In der Praxis halten sich dennoch nur wenige an diese Vorgaben. Bei Test-Käufen im Auftrag des Bundes und der Organisation «Sucht Schweiz» wurde in über 90 Prozent der Käufe bei Onlineshops Alkohol an unter 16-Jährige verkauft. In physischen Shops liegt diese Rate bei rund 30 Prozent. In der Pflicht sind deshalb die Kantone: An ihnen liegt es, die Einhaltung des Verkaufsverbots zu prüfen und Zuwiderhandlungen strafrechtlich zu verfolgen.