Weil die Ergänzungsleistungen nicht ausreichen, soll ein fast blinder Mann ins Altersheim ins Wallis, weit weg von seinen Angehörigen.
Lesen Sie hier, wie Sie sich auf den Übertritt in ein Alters- und Pflegeheim vorbereiten, und was es bei der Finanzierung zu beachten gilt:
- Mehr als die Hälfte der Bewohnerinnen in Alters- und Pflegeheim können die Kosten nicht aus dem eigenen Vermögen bezahlen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleitungen.
- Die Ergänzungsleistungen werden vom Amt am Wohnsitz ausgerichtet. Die Ansätze für Ergänzungsleitungen sind von Kanton zu Kanton verschieden.
- Das wurde einem fast blinden Mann zum Verhängnis. Er lebte vor dem Eintritt in einem Heim in Rafz (Kanton Zürich) viele Jahre im Kanton Wallis. Weil die Heim-Ansätze im Kanton Zürich höher sind, verlangte die Ausgleichkasse, der Mann müsse in ein Heim im Kanton Wallis ziehen – weit weg von seinen beiden Töchtern.
- Stossend: Hätte der Mann seinen Wohnsitz vor dem Heimeintritt in den Kanton Zürich verlegt, hätte er keine Probleme mit den Behörden bekommen. Die höheren Kosten wären problemlos übernommen worden.
- Deshalb: Wer daran denkt, in ein Alters- und Pflegeheim in einem anderen Kanton zu ziehen, etwa um näher bei den Angehörigen zu sein, sollte vor dem Heimeintritt den Wohnsitz in diesen Kanton verlegen.
- Allerdings genügt es in solchen Situationen nicht, den Wohnsitz vor einem Heimeintritt pro forma in einen anderen Kanton zu verlegen. Eine Person muss am entsprechenden Ort tatsächlich gewohnt haben.