Das gilt in der Schweiz: Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche nach bestandener Töffli-Prüfung mit einem Führerausweis der Kategorie M sogenannte «Trendfahrzeuge» wie E-Scooter, E-Bikes oder Stehroller bis maximal 25 Kilometer pro Stunde fahren. Ab 16 Jahren wird kein Führerausweis mehr benötigt. Helmpflicht besteht keine – das Tragen eines Helms wird aber dringend empfohlen. Auch eine spezielle Versicherung braucht es nicht, mit einer Privathaftpflichtversicherung ist man aber bei einem Unfall mit Schäden an Dritten auf der sicheren Seite.
Das gilt in Deutschland: Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» nimmt für Ferien im Camper jeweils seinen E-Scooter mit, um sich vor Ort schneller fortbewegen zu können. Im deutschen Freiburg im Breisgau wurde er jedoch letzthin von der Polizei angehalten. Dies, weil an seinem E-Scooter kein Versicherungsnachweis in Form eines Klebers angebracht war.
Ein solcher ist in Deutschland obligatorisch und kostet rund 30 Euro pro Jahr. Die Beamten drückten ein Auge zu, wiesen den Mann jedoch eindringlich darauf hin, dass er so eigentlich nicht herumfahren dürfe.
Das gilt in den anderen Nachbarländern: Auch in Frankreich ist eine Zusatzversicherung nötig – zudem gilt teils eine Helmpflicht. In Österreich gelten mehr oder weniger die gleichen Vorschriften wie in der Schweiz, auch hier gibt es weder eine Versicherungs- noch eine Helmpflicht – zudem können Kinder bereits ab zwölf Jahren einen E-Scooter fahren. In Italien steht eine Gesetzesverschärfung kurz bevor, bis dann gilt noch keine Versicherungspflicht und eine Helmpflicht erst ab 18.
Gibt es Länder, in denen E-Scooter grundsätzlich verboten sind? In Grossbritannien sind E-Scooter bis auf wenige Ausnahmen nicht erlaubt. In den Niederlanden sind lediglich solche erlaubt, die vom niederländischen Strassenverkehrsamt RDW zugelassen sind.
Sollte man demnach im Ausland E-Scooter besser mieten? Den E-Scooter in die Ferien mitzunehmen, empfiehlt sich nur, wenn man sich vorgängig informiert und entsprechend vorbereitet hat. Die Miete ist einfacher, insbesondere muss man sich dann weniger um versicherungstechnische Fragen kümmern. Aber auch hier gibt es Einschränkungen – in Paris ist das Vermieten von E-Scootern seit 2023 nicht mehr erlaubt. In skandinavischen Städten ist das Vermieten teils nachts verboten.
Wo kann man sich informieren? Bei Versicherungsfragen kann man sich an die eigene Versicherung wenden. Bezüglich der Regeln vor Ort lohnt es sich, die lokalen Strassenverkehrsämter zu kontaktieren. Der Schweizer TCS und der deutsche ADAC haben diese Informationen zusammengetragen, die Regeln ändern sich jedoch schnell und die Informationen werden nur periodisch nachgetragen, wie der TCS auf Anfrage erklärt.