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Handy-, Internet und TV-Abo In welchen Fällen kündigt der neue Anbieter für mich?

Bei einem Handyanbieter-Wechsel läuft die Kündigung beim alten Anbieter automatisiert. Beim TV- und Internet-Abo nicht.

Worum geht es? Wechselt jemand mit seiner Handynummer zu einem neuen Anbieter, dann läuft die Kündigung des alten Vertrags automatisiert. Die Anbieter haben dafür eine gemeinsame Plattform eingerichtet. Anders läuft es bei kombinierten Festnetz-, Fernseh- und Internet-Abos. Da übernehmen die meisten Anbieter die Kündigung nicht für ihre neuen Kundinnen und Kunden.

Wie läuft ein Wechsel des Handyanbieters ab? Wer den Handyanbieter wechselt und seine Rufnummer mitnimmt, füllt eine sogenannte Portierungsvollmacht aus. Gemäss der Vereinbarung unter den Anbietern gibt der alte Anbieter diese Nummer auf den Wechseltermin frei.

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Mit der Portierung wird auch automatisiert der alte Vertrag aufgelöst. Wechselt jemand zu einem anderen Anbieter und will eine neue Handynummer, dann muss diese Person den alten Vertrag selbst kündigen.

Kostet der Anbieterwechsel etwas? Auf der Portierungsvollmacht muss in der Regel angegeben werden: Soll der Anbieterwechsel per sofort erfolgen oder unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist? Wird «per sofort» gewählt, muss der Kundin oder der Kunde dem bisherigen Anbieter eine Strafgebühr bezahlen.

Kann es Probleme geben? Ja. Wenn die Mindestvertragsdauer beim alten Anbieter noch nicht verstrichen ist, wird die Portierung blockiert. Ebenso, wenn mit den Angaben auf der Portierungsvollmacht etwas nicht stimmt.

Wie funktioniert der Anbieterwechsel bei Festnetz, TV und Internet? Bei Abonnements mit TV und Internet gibt es keine automatisierte Kündigung beim alten Anbieter. Verträge für TV und Internet muss man deshalb selbst kündigen. Für Festnetz-Verträge gibt es zwar ebenfalls eine Plattform mit automatischer Kündigung, wenn die Nummer portiert wird.

Da es aber praktisch keine Abonnemente nur für Festnetztelefon mehr gibt, ist die automatische Kündigung nur Theorie. Einzelne Anbieter übernehmen mit einer Vollmacht auch die Kündigung von Kombi-Abos. Teilweise gegen Bezahlung.

Wie kann ich sicher sein, dass die Kündigung tatsächlich gilt? Kombinierte Abos mit TV oder Internet sollten Sie auf jeden Fall selbst kündigen. Und egal ob Kombi- oder Handy-Abo: Bei einer Kündigung empfiehlt es sich, vom alten Anbieter immer eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Auch wenn der neue Anbieter die Kündigung übernimmt.

Espresso, 7.10.2024, 8:10 Uhr

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