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Kein reiner Tee Warum der Hagebuttentee vielfach mit Hibiskusblüten gemischt ist

Hagebuttentee mit Hibiskus wird vielfach nur als Hagebuttentee verkauft. Warum ist das so?

Darum geht es: Eine Migros Kundin aus dem Kanton Zürich kauft eine Packung Hagebuttentee. Zu Hause stellt sie fest, dass der Tee nur zur Hälfte aus Hagebutten besteht. Der Rest sind Hibiskusblüten. So steht es auf der Zutatenliste auf der Rückseite der Packung.

Hagebuttentee-Verpackung von M-Budget
Legende: Diesen Hagebuttentee von M-Budget kaufte die Migros Kundin. migros.ch

Auch viele andere Teemarken führen Hagebuttentees, die Hibiskus enthalten. Die Kundin fragt das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», warum der Tee nicht Hagebutten-Hibiskustee heisst. Und warum überhaupt Hibiskus im Hagebuttentee drin ist.

Das sagt die Migros: Die meisten Tees seien Mischungen aus verschiedenen Komponenten. «Dabei beschränkt sich die Beschreibung auf der Vorderseite auf die geschmacklich dominierenden Zutaten, um eine einfache Lesbarkeit für die Kundinnen und Kunden zu gewährleisten.» Die vollständige Zutatenliste sei auf der Rückseite der Verpackung zu finden.

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Das sagt Coop: Auch bei Coop findet man einen Hagebuttentee, der Hibiskus enthält. Auch hier ist der Hibiskus nur in der Zutatenliste aufgeführt. Coop schreibt: «Die bestehende Anschrift ist suboptimal. Wir werden sie bei der nächsten Überarbeitung des Produkts anpassen und auf den Hibiskus hinweisen.»

Deshalb mischt man Hibiskus in den Hagebutten-Tee: «Hibiskus wird oft hinzugefügt, um Hagebuttentees eine leuchtend rote Farbe und einen erfrischend säuerlichen Geschmack zu verleihen», sagt René Maeder, Co-Präsident des Teeclub Schweiz.

Hagebutten allein ergäben eine eher blassere Farbe und mildere Säure. Deborah Eggerschwiler, Geschäftsleiterin von L’Art du Thé in Luzern ergänzt: Hibiskus sei zwar günstiger als Hagebutte, die richtige Mischung für den Geschmack stehe jedoch im Vordergrund.

Darum darf «Hagebuttentee» auf der Packung stehen: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV sagt, solange es keine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Produkt gäbe, sei es in Ordnung, dass der Hagebuttentee so angeschrieben sei. «In jedem Fall ist die Zusammensetzung des Tees oder der Teesorte in der Zutatenliste anzugeben.»

Spezielle Regelung bei Bildern: «Für Zutaten, die auf der Verpackung besonders hervorgehoben werden, zum Beispiel mit einem Bild oder Foto, muss im Zutatenverzeichnis zusätzlich angegeben werden, wie hoch der prozentuale Anteil der Zutat ist.» Die Kontrolle von Lebensmitteln liegt in der Zuständigkeit der kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden.

Espresso, 13.1.25, 8:10 Uhr ; 

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