Worum geht es? Eine Frau kauft sich ein Faltvelo – auch, weil sie dieses im Zug gratis mitnehmen kann. So steht es auf der Internetseite der SBB.
Da sie vor allem mit dem Zürcher Verkehrsverbund ZVV reist, fragt sie dort sicherheitshalber nach und erhält eine erstaunliche Antwort: Mit 20-Zoll-Rädern sei ihr Faltvelo für den kostenlosen Transport zu gross. Der ZVV beruft sich dabei auf die SBB. Die Frau ist verständlicherweise irritiert.
Was gilt für Faltvelos? In den Bestimmungen der Alliance Swisspass für den öffentlichen Verkehr steht: «Unentgeltlich transportiert werden (…) zusammengeklappte Velos (Faltvelos).»
Die Radgrösse spielt dabei keine Rolle, bestätigt die Alliance Swisspass gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Wie für alle Fahrzeuge im Zug gilt, dass es genügend Platz haben muss (freie Türen und Fluchtwege). Die Frau hat vom Kundendienst also eine falsche Auskunft erhalten.
Welche Fahrzeuge darf ich im Zug kostenlos mitnehmen? Gemäss den Bestimmungen der Alliance Swisspass sind dies nebst Faltvelos die folgenden Fahrzeuge.
Welche Fahrzeuge darf ich im ÖV gar nicht mitnehmen? Verboten sind sämtliche Fahrgeräte mit einem Verbrennungsmotor sowie Dreiertandems, mehrsitzige Liegevelos, Elektro-Stehroller, Elektroroller, Elektromobile (ausgenommen: Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung) und Spezialvelos. Für letztere gibt es bei einzelnen Transportunternehmen separate Bestimmungen.
Für welche Fahrzeuge brauche ich ein Velo-Billett? Das zusätzliche Ticket braucht es – abgesehen von den erwähnten Ausnahmen – für die Folgenden.
Gibt es auch hier Einschränkungen? Auf bestimmten Strecken und Zugverbindungen ist der Selbstverlad ganz untersagt. Teilweise muss der Veloplatz im Zug reserviert werden. Informationen dazu finden sich im Online-Fahrplan oder der SBB-App.
«Velotransport» kann also Suchkriterium eingestellt werden. Bei grossem Andrang entscheidet das Zugpersonal, ob der Selbstverlad (noch) möglich ist oder nicht. Entscheidend ist dabei die Sicherheit (freie Türen und Fluchtwege).