Die Schweizer Antidoping-Behörde Swiss Sports Integrity (SSI) verzichtet darauf, den Freispruch von Mountainbiker Mathias Flückiger vor dem Internationalen Sportgerichtshof (TAS) anzufechten. SSI begründet den Entscheid mit der sehr langen Verfahrensdauer, der Abwägung der Prozessrisiken und der zu erwartenden hohen Kosten.
Die Disziplinarkammer (DK) des Schweizer Sports hatte im Mai Flückigers Dopingprobe aus dem Jahr 2022 für nicht verwertbar erklärt und den Olympia-5. von Paris somit vom Vorwurf des Zeranol-Dopings entlastet. Laut SSI war das Hauptargument die unvollständige Dokumentation.
Swiss Sports Integrity hält die Probe zwar weiterhin für verwertbar. Die Frage sei aber «lediglich eine limitierte Teilfrage des gesamten Verfahrens». Die Integrität des Sports sei durch den Verzicht auf einen Weiterzug nicht beeinträchtigt, glaubt SSI.
Flückiger will Aufarbeitung
Flückiger wertete den SSI-Entscheid via Kommunikationsagentur als «weiteren grossen Meilenstein im wohl wichtigsten, längsten und schwersten Wettkampf» seiner Karriere. Das Urteil zeige, «dass meine Probe gar nie hätte positiv gewertet werden dürfen». Er sei zu Unrecht mehr als vier Monate gesperrt worden. Der 35-jährige Berner fordert erneut eine unabhängige Aufarbeitung der Geschehnisse.
Noch nicht rechtskräftig
Komplett aus dem Schneider ist Flückiger allerdings nicht: Die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada und der Rad-Weltverband UCI können den Entscheid der DK noch anfechten.