Mindesthaltbarkeitsdatum
* Bis zu diesem Zeitpunkt garantiert der Hersteller, dass das Lebensmittel der Qualität entspricht, die wir Konsumentinnen und Konsumenten erwarten.
* Die Lebensmittel können bei richtiger Lagerung auch nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum noch verzehrt werden. Allenfalls verlieren Sie etwas an Geschmack oder die Farbe verändert sich.
* Läden dürfen solche Lebensmittel auch nach Ablauf des Datums noch verkaufen.
* Bevor man solches Essen verspeist, sollte man aber auf jeden Fall den Riechtest machen.
* Beispiele: Konservendosen (nicht mehr essen, wenn die Dose gewölbt oder verbeult ist), Reis oder Mehl (auf Schädlinge überpüfen) oder Joghurt (bei Schimmel nicht mehr konsumieren)
Verbrauchsdatum
* Dieses Datum findet man häufig auf schnell verderblichen Lebensmitteln, die gekühlt werden müssen.
* An dieses Datum sollte man sich halten. Denn hier kann ein Gesundheitsrisiko bestehen.
* Schwangere oder Kinder sollten besonders darauf achten.
* Läden dürfen diese Lebensmittel nach Ablauf nicht mehr im Angebot haben.
* Beispiele: Fleisch, Fisch, Milch.
Zu verkaufen bis
* Diese Angabe auf der Verpackung kann man getrost ignorieren.
* Es handelt sich hier quasi um eine interne Anweisung für das Verkaufspersonal.
* Massgebend ist das Haltbarkeits- oder Verbrauchsdatum.
Was heisst «Rasch konsumieren »
* Dieser Hinweis steht auf Produkten wie UHT-Milch oder Sauser. Ungeöffnet kann man sie problemlos lagern. Sind sie einmal offen, gehören sie in den Kühlschrank und müssen zeitnah konsumiert werden.
* Was «zeitnah» genau heisst, sagen die Detailhändler nicht. Es heisst, man müsse sich da auf die eigenen Sinne verlassen.
Muss Frischfleisch im Offenverkauf kein Ablaufdatum haben?
* Nein. Laut Gesetz muss sichergestellt sein, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten über das Verbrauchsdatum informieren können.
* An der Fleischtheke ist das gegeben: Man kann den Metzger fragen.
* Das sollte man auch tun. Je nach Lagerung kann das Verbrauchsdatum unterschiedlich sein.
* Bis zu diesem Zeitpunkt garantiert der Hersteller, dass das Lebensmittel der Qualität entspricht, die wir Konsumentinnen und Konsumenten erwarten.
* Die Lebensmittel können bei richtiger Lagerung auch nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum noch verzehrt werden. Allenfalls verlieren Sie etwas an Geschmack oder die Farbe verändert sich.
* Läden dürfen solche Lebensmittel auch nach Ablauf des Datums noch verkaufen.
* Bevor man solches Essen verspeist, sollte man aber auf jeden Fall den Riechtest machen.
* Beispiele: Konservendosen (nicht mehr essen, wenn die Dose gewölbt oder verbeult ist), Reis oder Mehl (auf Schädlinge überpüfen) oder Joghurt (bei Schimmel nicht mehr konsumieren)
Verbrauchsdatum
* Dieses Datum findet man häufig auf schnell verderblichen Lebensmitteln, die gekühlt werden müssen.
* An dieses Datum sollte man sich halten. Denn hier kann ein Gesundheitsrisiko bestehen.
* Schwangere oder Kinder sollten besonders darauf achten.
* Läden dürfen diese Lebensmittel nach Ablauf nicht mehr im Angebot haben.
* Beispiele: Fleisch, Fisch, Milch.
Zu verkaufen bis
* Diese Angabe auf der Verpackung kann man getrost ignorieren.
* Es handelt sich hier quasi um eine interne Anweisung für das Verkaufspersonal.
* Massgebend ist das Haltbarkeits- oder Verbrauchsdatum.
Was heisst «Rasch konsumieren »
* Dieser Hinweis steht auf Produkten wie UHT-Milch oder Sauser. Ungeöffnet kann man sie problemlos lagern. Sind sie einmal offen, gehören sie in den Kühlschrank und müssen zeitnah konsumiert werden.
* Was «zeitnah» genau heisst, sagen die Detailhändler nicht. Es heisst, man müsse sich da auf die eigenen Sinne verlassen.
Muss Frischfleisch im Offenverkauf kein Ablaufdatum haben?
* Nein. Laut Gesetz muss sichergestellt sein, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten über das Verbrauchsdatum informieren können.
* An der Fleischtheke ist das gegeben: Man kann den Metzger fragen.
* Das sollte man auch tun. Je nach Lagerung kann das Verbrauchsdatum unterschiedlich sein.