* Laut Persönlichkeitsrecht darf niemand ohne sein Einverständnis gefilmt werden.
* Das Persönlichkeitsrecht tritt dann ein, wenn jemand im Zentrum eines Videos steht.
* Erlaubt sind Aufnahmen im öffentlichen Raum, wenn Personen nicht erkennbar sind oder klar ist, dass Aufnahmen nicht der Person wegen gemacht wurden.
* Auch wenn jemand sein Einverständnis zur Aufnahme gegeben hat, heisst das nicht, dass man das Video auf Youtube hochladen darf. Die Publikation erfordert eine weitere Einverständniserklärung.
* Wer sich in einem Youtube-Video erkennt und möchte, dass dieses Video gelöscht wird, kontaktiert die Person, die es hochgeladen hat und/oder meldet die Verletzung des Persönlichkeitsrechts beim Service Center von Youtube.
* Weigert sich jemand, ein missbräuchliches Video zu löschen, bleibt als letzte Hoffnung nur eine Anzeige. Ein Gericht entscheidet dann, ob mit dem Video ein Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht vorliegt.
* Das Persönlichkeitsrecht tritt dann ein, wenn jemand im Zentrum eines Videos steht.
* Erlaubt sind Aufnahmen im öffentlichen Raum, wenn Personen nicht erkennbar sind oder klar ist, dass Aufnahmen nicht der Person wegen gemacht wurden.
* Auch wenn jemand sein Einverständnis zur Aufnahme gegeben hat, heisst das nicht, dass man das Video auf Youtube hochladen darf. Die Publikation erfordert eine weitere Einverständniserklärung.
* Wer sich in einem Youtube-Video erkennt und möchte, dass dieses Video gelöscht wird, kontaktiert die Person, die es hochgeladen hat und/oder meldet die Verletzung des Persönlichkeitsrechts beim Service Center von Youtube.
* Weigert sich jemand, ein missbräuchliches Video zu löschen, bleibt als letzte Hoffnung nur eine Anzeige. Ein Gericht entscheidet dann, ob mit dem Video ein Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht vorliegt.