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Einkaufen im Ausland: So geht’s richtig über den Zoll

Wir Schweizer und Schweizerinnen kaufen gerne ennet der Grenze ein, wo es günstiger ist. Doch schnell kann es passieren, dass man am Zoll eine Busse kassiert oder Gebühren bezahlen muss, mit denen man nicht gerechnet hat – und schon ist das gesparte Geld wieder verloren. Das muss nicht sein.

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Welche Gebühren können bei der Einfuhr in die Schweiz anfallen?

* Zollabgaben: Für bestimmte Lebensmittel wie Fleisch, Rahm oder Öl gelten Freimengen. Ebenso für Tabakwaren und Alkohol. Kaufen Sie mehr ein, müssen Sie für die Mehrmenge Zollgebühren abgeben. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier <https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz/freimengen--lebensmittel--alkohol-und-tabak.html> .
* Mehrwertsteuer: Pro Person und Tag kann man Einkäufe im Wert von 300 Franken steuerfrei über die Grenze führen. Ist der Betrag höher, muss Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag entrichtet werden. Diese beträgt 7,7 %. Für Lebensmittel, Medikamente und Bücher gilt ein reduzierter Satz von 2,5 %.


Häufige Irrtümer in Sachen Mehrwertsteuer

* Die Mehrwertsteuer muss ich nur für den Betrag bezahlen, der über der Wertfreigrenze von 300 Franken liegt.
Nein. Sobald die Wertfreigrenze überschritten ist, bezahlt man die Mehrwertsteuer auf den gesamten Betrag..
* Mehrwertsteuer: Pro Person und Tag kann man Einkäufe im Wert von 300 Franken steuerfrei über die Grenze führen. Ist der Betrag höher, muss Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag entrichtet werden. Diese beträgt 7,7 %. Für Lebensmittel, Medikamente und Bücher gilt ein reduzierter Satz von 2,5 %.


Häufige Irrtümer in Sachen Mehrwertsteuer

* Die Mehrwertsteuer muss ich nur für den Betrag bezahlen, der über der Wertfreigrenze von 300 Franken liegt.
Geht leider nicht. Bei unteilbaren Gegenständen wie Fernsehgeräte oder Sofas kann der Betrag nicht geteilt werden..
* Mehrwertsteuer: Pro Person und Tag kann man Einkäufe im Wert von 300 Franken steuerfrei über die Grenze führen. Ist der Betrag höher, muss Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag entrichtet werden. Diese beträgt 7,7 %. Für Lebensmittel, Medikamente und Bücher gilt ein reduzierter Satz von 2,5 %.


Häufige Irrtümer in Sachen Mehrwertsteuer

* Die Mehrwertsteuer muss ich nur für den Betrag bezahlen, der über der Wertfreigrenze von 300 Franken liegt.
Falsch. Auch Reparaturen müssen am Zoll angemeldet werden, wenn Material und Arbeit über 300 Franken kosten.


Bei Unsicherheiten besser vorher abklären

Fährt man über die Grenze ohne die eingeführte Ware anzumelden, droht eine hohe Busse; egal ob es absichtlich oder aus Versehen geschehen ist. Die Bussen liegen ein Mehrfaches über den normalen Zollgebühren. Kontrollen passieren nicht nur am Zollübergang, sondern können auch kilometerweit im Landesinneren vorkommen. Oder sogar Tag später. Schmuggel lohnt sich also nicht.

Bestehen Unsicherheiten, meldet man die Ware besser an der Grenze an – zur Sicherheit. Die Zöllnerin oder der Zöllner hilft dann weiter. Ist der Grenzübergang nicht besetzt, setzt man sich vorher mit dem zuständigen Zollamt in Verbindung. Nachher ist es zu spät.


Verzollen per App kann Zeit sparen und Missverständnisse verhindern

Wie verzollt man seine Einkäufe, wenn der Grenzübergang nicht besetzt ist? Dann muss man eine sogenannte Selbstanmeldung durchführen. Formulare dazu gibt es beim Grenzübergang in einer Anmeldebox.

Einfacher geht die Verzollung aber mit der App QuickZoll. Die kann man auch bei besetzten Grenzübergängen und erspart sich so den Gang ins Zollbüro. Ausserdem kann man die genauen Zollabgaben vorab berechnen und erlebt keine bösen Überraschungen.

Ein Nachteil: Zur Vereinfachung der Anwendung wird bei der Verzollung per App immer der Mehrwertsteuersatz von 7,7 % angewendet. Lebensmittel, Bücher und Medikamente haben eigentlich einen Satz von 2,5 %. Mit QuickZoll bezahlt man also mehr.

Mehr zur App erfahren Sie hier <https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/waren-anmelden/einfuhr-in-die-schweiz/anmelden-per-app.html> und hier <https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/waren-anmelden/einfuhr-in-die-schweiz/anmelden-per-app/faq.html> .

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