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Komplementärmedizin: Was zahlt die Versicherung?

Kinesiologie, Bioresonanz, Akupunktur. Alternativen zur Schulmedizin sind beliebt. Doch hat man die richtige Therapie gefunden, stellt sich die Frage, ob die Grund- oder Zusatzversicherung die Kosten übernimmt. Falls nicht, kann es teuer werden. Es lohnt sich daher, sich vorab zu informieren.

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Das Komplementärmedizin-Angebot ist riesig: In der Schweiz gibt es weit über 200 Therapieformen. Doch lange nicht alle werden auch von der Krankenkasse vergütet. Hier eine Übersicht:


Das bezahlt die Grundversicherung

Seit 2012 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversi¬cherung die Kosten für fünf alternative Therapieformen. Dies sind:

* Akupunktur
* Anthroposophische Medizin
* Homöopathie
* Phytotherapie
* Traditionelle chinesische Medizin

Voraussetzung für eine Kostenübernahme: Die Behandlung muss von einem ausgebildeten Arzt durchgeführt werden. Er oder sie muss zudem über einen Fähigkeitsausweis für alternative Methoden verfügen.

Tipp: Klären Sie vor der Behandlung ab, ob Ihre Ärztin einen solchen Ausweis besitzt. Direkt bei ihr oder online im Medizinalberuferegister MedReg <https://www.medregom.admin.ch/> . Klären Sie zudem, ob Kosten für Ihre Medikamente übernommen werden. Denn die Grundversicherung bezahlt nur Heilmittel, die in der Spezialitäten- oder in der Arzneimittelliste <https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Arzneimittel.html> aufgeführt sind.


Das bezahlt die Zusatzversicherung

Bezahlt die Grundversicherung nicht, spring allenfalls die Zusatzversicherung ein. Allerdings sind diese Angebote sehr unterschiedlich, und man muss genau hinschauen. Denn:

* Jede Zusatzversicherung kann für sich bestimmen, welche Therapiemethoden gedeckt sind.
* Sie bestimmt zudem, ob sie den Heilpraktiker akzeptiert oder nicht. Häufig wird ein gewisser Qualitätsstandard vorausgesetzt. Der ist erfüllt, wenn die Therapeutin bei der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin (Asca) <http://www.asca.ch/partners> oder im Erfahrungs-medizinischen Register (EMR) <https://www.emr.ch/> eingetragen ist. Einige Zusatzversicherungen anerkennen auch Therapeuten, die im SPAK-Register <https://nvs.swiss/politik-und-berufe/krankenversicherer/spak-anerkennung> eingetragen sind.
* Je nach Angebot bezahlt die Zusatzversicherung nur einen Teil der Kosten oder nur für eine begrenzte Zeit.

Tipp: Klären Sie vor der Therapie ab, ob die Kosten übernommen werden und zu welchem Teil. Informieren Sie Ihre Versicherung dazu über die geplante Therapie, den durchführenden Therapeuten und über die Dauer der Behandlung. Lassen Sie sich eine Kostengutsprache immer schriftlich bestätigen.


Was ist besser: Grund- oder Zusatzversicherung?

Bei der Grundversicherung müssen Sie Selbstbehalt und Franchise selbst bezahlen. Viele Zusatzversicherungen haben diese Einschränkung nicht, sind also auf den ersten Blick günstiger. Allerdings bezahlen sie nur, wenn die Grundversicherung nicht übernimmt.

Tipp: Falls Sie eine grosszügige Zusatzversicherung haben, können Sie auf eine Behandlungsmethode wechseln, die nicht von der Grundversicherung übernommen wird. Klären Sie vorher aber unbedingt alle Details ab (siehe Tipp im Abschnitt oben).


Und wenn keine Versicherung bezahlt?

Dann bleiben drei Möglichkeiten:

1. Sie bezahlen die Therapie aus der eigenen Tasche. Informieren Sie sich vorab über die Kosten, die auf Sie zukommen.
2. Suchen Sie eine Therapiemethode, die von der Grund- oder von der Zusatzversicherung anerkannt ist. Oder entscheiden Sie sich für entsprechend für einen anderen Therapeuten.
3. Wechseln Sie bei nächster Gelegenheit zu einer Zusatzversicherung, welche die Kosten für Ihre gewünschte Therapie übernimmt. Aber Achtung: Das will wohl überlegt und geplant sein. Denn es ist nicht gesagt, dass die neue Wunsch-Versicherung Sie aufnimmt. Tipps zum Wechsel der Zusatzversicherung finden Sie in diesem «Ratgeber <https://www.srf.ch/audio/ratgeber/so-sparen-sie-bei-der-zusatzversicherung?id=12046575> ».

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