Eine Ski-Versicherung macht in der Regel zehn Prozent des Kauf- oder Mietpreises aus. Gedeckt sind Ski-Bruch und Ski-Diebstahl. Versicherungsexperten sind sich aber einig: Diese Versicherung braucht es nicht. Denn:
* Ski-Bruch kommt selten vor.
* Gegen Ski-Diebstahl macht die Hausrat-Versicherung mehr Sinn. Eine solche hat man in der Regel bereits. Wichtig ist hier der Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts». Zwar bezahlt man hier im Gegensatz zur Ski-Versicherung ein Selbstbehalt von 200 Franken, jedoch sind nicht nur die Skis gedeckt, sondern alle Gegenstände, die gestohlen werden.
* Auch wer Ski mietet, braucht keine spezielle Versicherung. Diebstahl ist dann ebenfalls über die Hausratversicherung gedeckt. Geht der Ski durch eigenes Verschulden kaputt, springt in der Regel die Haftpflichtversicherung ein (einige wenige Anbieter schliessen diesen Aspekt aus. Es lohnt sich, die Police genau zu studieren). Gut zu wissen: Bei der Haftpflichtversicherung wird ebenfalls ein Selbstbehalt fällig. Und: Man schuldet lediglich den Zeitwert, nicht den Neuwert.
Übrigens: Wird beim Ski-Kauf eine Ski-Versicherung geschenkt, gilt es zu beachten, dass man diese nach einem Jahr rechtzeitig kündigt. Denn sie ist in der Regel nur für das erste Jahr kostenlos.
* Ski-Bruch kommt selten vor.
* Gegen Ski-Diebstahl macht die Hausrat-Versicherung mehr Sinn. Eine solche hat man in der Regel bereits. Wichtig ist hier der Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts». Zwar bezahlt man hier im Gegensatz zur Ski-Versicherung ein Selbstbehalt von 200 Franken, jedoch sind nicht nur die Skis gedeckt, sondern alle Gegenstände, die gestohlen werden.
* Auch wer Ski mietet, braucht keine spezielle Versicherung. Diebstahl ist dann ebenfalls über die Hausratversicherung gedeckt. Geht der Ski durch eigenes Verschulden kaputt, springt in der Regel die Haftpflichtversicherung ein (einige wenige Anbieter schliessen diesen Aspekt aus. Es lohnt sich, die Police genau zu studieren). Gut zu wissen: Bei der Haftpflichtversicherung wird ebenfalls ein Selbstbehalt fällig. Und: Man schuldet lediglich den Zeitwert, nicht den Neuwert.
Übrigens: Wird beim Ski-Kauf eine Ski-Versicherung geschenkt, gilt es zu beachten, dass man diese nach einem Jahr rechtzeitig kündigt. Denn sie ist in der Regel nur für das erste Jahr kostenlos.