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Probleme in der Lehre: Lehrabbruch ist oft nicht die beste Lösung

Diesen Sommer haben wieder viele Jugendliche eine Stifti begonnen. Sie und ihre Angehörigen hoffen natürlich, dass alles rund läuft. Doch die Praxis zeigt häufig ein anderes Bild: Jede fünfte Lehre wird wieder abgebrochen. Manchmal ist das der einzige Weg, häufig gibt es aber eine bessere Lösung.

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Fehlen Fähigkeiten, kann ein Abbruch Sinn machen

Bevor man sich zu einem Lehrabbruch entschliesst, sollte man sich der Konsequenzen bewusst sein. Der Jugendliche steht mit nichts da und muss wieder bei null beginnen. Hält er durch und beendet die Lehre, bieten sich ihm ganz andere Möglichkeiten. Klar ist aber auch: Wenn die Probleme unüberwindbar sind, wenn die Lehrtochter beispielsweise nicht über die nötigen Fähigkeiten verfügt, die es für den Beruf braucht, ist ein Abbruch der Lehre sinnvoll.


Was tun nach dem Lehrabbruch?

Ein Besuch bei der Berufsberaterin kann helfen, neue Alternativen zu finden. Hat man solche Alternativen bietet sich ein Praktikum an. So können die Jugendlichen feststellen, ob dieser Beruf passt. Und: Sie müssen keine Lücke im Lebenslauf erklären.
Weitere Optionen sind ein Sprachaufenthalt oder ein sozialer Einsatz ohne Lohn. Wer bereits kurz nach Beginn der Lehre aufhört, kann je nach Kanton auch von Brückenangeboten profitieren (siehe Link unten).


Probleme im Lehrbetrieb

Hat der Lehrling das Gefühl, er wird ausgenutzt oder ungerecht behandelt, muss er handeln. Bevor in solchen Situationen aber über einen Abbruch der Ausbildung nachgedacht wird, sollte die Lehrtochter oder der Lehrling zuerst das Gespräch mit dem Lehrlingsverantwortlichen suchen.

Als Eltern können Sie Ihr Kind unterstützen, indem Sie sein Problem ernst nehmen und zuhören. Vereinbaren Sie, dass der Jugendliche Notizen macht. Sich zum Beispiel aufschreibt, wann und wie lange er berufsfremde Tätigkeiten ausführen musste. Oder wer wann und wie beleidigend war. Mit diesen Notizen können die Eltern das Kind auf ein Gespräch mit dem Lehrlingsverantwortlichen vorbereiten oder wenn es das Kind wünscht, bei der Aussprache im Lehrgeschäft dabei sein.


Wenn ein Gespräch nichts nützt

Findet sich keine Einigung, sollten Eltern und Kind beim Firmenchef oder bei der Personalabteilung anklopfen. Hilft auch das nicht weiter, sollte man die Gewerkschaft oder das kantonale Berufsbildungsamt aufsuchen (Adressliste siehe Link unten). Das Amt hilft, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.

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