Ähnlich wie bei der Physiotherapie braucht es eine ärztliche Anordnung, damit man den Besuch bei einer Psychologin oder einem Psychologen über die Krankenkasse abrechnen kann. Diese stellen Hausärzte und Psychiater aus. In Krisensituationen können auch andere Fachärzte eine solche Anordnung treffen.
Bei der Krankenkasse erkundigen
Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, ob der Psychologe oder die Psychologin ihrer Wahl die beruflichen Voraussetzungen, um mit der Krankenkasse abzurechnen, erfüllt. Pro Anordnung können 15 Sitzungen verordnet werden, im Krisenfall deren 10. Nach 30 Sitzungen braucht es eine Kostengutsprache für die Krankenkasse.
Sind Sie in Not? Kurzfristig kann Ihnen auch die Dargebotene Hand unter der Telefonnummer 143 helfen. Sie erhalten dort anonym und sofort Hilfe.
Bei der Krankenkasse erkundigen
Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, ob der Psychologe oder die Psychologin ihrer Wahl die beruflichen Voraussetzungen, um mit der Krankenkasse abzurechnen, erfüllt. Pro Anordnung können 15 Sitzungen verordnet werden, im Krisenfall deren 10. Nach 30 Sitzungen braucht es eine Kostengutsprache für die Krankenkasse.
Sind Sie in Not? Kurzfristig kann Ihnen auch die Dargebotene Hand unter der Telefonnummer 143 helfen. Sie erhalten dort anonym und sofort Hilfe.