Seit Mitte Dezember 2016 ist klar: Walter Dubler wird bald nicht mehr Gemeindeammann von Wohlen sein. Die Aargauer Regierung enthebt den Parteilosen des Amtes per 1. März 2017. Dubler wurde zuvor vom Aargauer Obergericht schuldig gesprochen wegen mehrfachen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung.
Wir möchten auf eine Ersatzwahl für den Gemeindeammann verzichten.
Mit der Entlassung durch die Regierung wäre der Weg frei für eine Ersatzwahl. Eine solche ist von Gesetzes wegen vorgesehen, wenn ein Mitglied des Gemeinderates oder der Gemeindeammann vor Ende der Amtsdauer ausscheidet.
In Wohlen stehen allerdings im kommenden Herbst Gesamterneuerungswahlen an. Deshalb ist für Vize-Ammann Paul Huwyler klar: «Wir möchten auf eine Ersatzwahl für den Gemeindeammann verzichten.»
Der Gemeinderat habe die Situation mit einem suspendierten Gemeindeammann nun bereits 13 Monate lang gemeistert und könne sich gut vorstellen, bis zu den Gesamterneuerungswahlen abzuwarten.
Kanton zeigt sich offen für Ausnahme
Nur: Ist es möglich, auf eine Ersatzwahl zu verzichten, wenn das kantonale Gemeindegesetz eine vorschreibt? Yvonne Reichlin, Leiterin der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau, kann sich gut vorstellen, in diesem speziellen Fall eine Ausnahme zu machen.
Eine Ersatzwahl kurz vor den Gesamterneuerungswahlen sei wohl nicht verhältnismässig. Ausserdem habe sich gezeigt, dass die Gemeinde auch ohne Ammann gut funktioniere.
Zu früh für Ausnahme-Gesuch
Der nächste Schritt wäre, dass der Wohler Gemeinderat dem Kanton ein Gesuch stellt, auf eine Ersatzwahl zu verzichten. Dies wird aber frühestens Mitte Februar möglich sein, da laut Vize-Ammann Paul Huwyler noch einige Punkte offen sind.
Erstens hat Walter Dubler noch die Möglichkeit, juristisch gegen seine Entlassung vorzugehen. Zweitens entscheiden die Wohler Stimmbürger am 12. Februar an der Urne darüber, den Gemeinderat von sieben auf fünf Mitglieder zu verkleinern. «Diese offenen Punkte werden sich sukzessive klären, erst dann können wir ein solches Gesuch stellen.»
Die Vorgeschichte in Kürze
- Juni 2015: Staatsanwaltschaft beginnt mit Ermittlungen gegen Walter Dubler.
- November 2015: Aargauer Regierung suspendiert ihn als Gemeindeammann.
- März 2016 : Bezirksgericht Zurzach verurteilt ihn wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse.
- September 2016: Aargauer Obergericht verschärft Strafe . Das Verfahren ist nun vor Bundesgericht hängig.
- Dezember 2016 : Aargauer Regierung entlässt Walter Dubler per 1. März 2017.