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Sicherheit Überwachungskameras gegen Einbrecher: Was bringt das?

Einbruchszahlen erreichen Rekordwerte, der Verkauf von Kameras boomt. Doch was bringen diese Geräte und was ist erlaubt?

Für weniger als 100 Franken bekommt man heute eine Überwachungskamera für den Heimgebrauch, die auch im Dunkeln noch brauchbare Aufnahmen liefert. Die Kameras sind mit einem Bewegungsmelder versehen, der die Aufnahme startet, sobald eine Person auftaucht. Gewisse Geräte können sogar zwischen Mensch und Tier unterscheiden.

Abschreckende Wirkung

Viele Käufer solcher Kameras haben Angst vor Einbrüchen und erhoffen sich durch die Installation der Kamera eine abschreckende Wirkung. Wie gross die ist, lasse sich nicht belegen, sagt Corina Winkler, ehemalige Kriminalpolizistin und Medienverantwortliche bei der Kantonspolizei Aargau.

Die erfahrene Polizistin ist aber überzeugt, dass nicht nur Überwachungskameras eine Wirkung haben, sondern auch Kamera-Attrappen – falls sie echt aussähen und gut sichtbar angebracht seien. Sie geht davon aus, dass selbst ein Schild wirkt, das anzeigt, dass man einen überwachten Bereich betritt.

Kommt es trotzdem zu einem Einbruch, so kann eine Kamera die Funktion einer Alarmanlage übernehmen und die Besitzer informieren, dass jemand in ihre Wohnung eingedrungen ist. So können sie sofort die Polizei informieren. Bei der Aufklärung eines Einbruchs sei Zeit der entscheidende Faktor, meint Corina Winkler: Je schneller die Polizei informiert werde, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass ein Einbrecher angehalten werden könne.

Die Kameras liefern der Polizei nach einem Einbruch auch wertvolle Hinweise zum Signalement des Täters – Angaben, die auch bei der Aufklärung anderer Straftaten helfen können. Doch eine Staatsanwältin darf die Daten aus der Kamera nur auswerten, wenn diese rechtmässig erhoben wurden.

Legale Anwendung

«Wenn sie einen Menschen aufnehmen, dann ist das ein rechtlich regulierter, ein geregelter Bereich», sagt David Vasella, Anwalt und Spezialist für Datenschutz. Doch wie immer bei rechtlichen Fragen liegt der Teufel im Detail.

Wichtig sei die Absicht, die man mit dem Gerät verfolgt. So darf man zum Beispiel eine Kamera montieren, solange diese ausschliesslich den privaten Bereich filmt. Die Überwachung des Autos auf dem Vorplatz, den man besitzt oder mietet, ist legal, solange die Kamera nicht auch noch Passanten auf dem Trottoir aufnehme.

Ein Verwalter darf auch Kameras in einem Haus mit Mietwohnungen anbringen, um so Vandalismus entgegenzuwirken. Er müsse aber verhältnismässig handeln, dazu gebe es einen Bundesgerichtsentscheid, sagt David Vasella.

Auch in der Wohnung darf man Kameras aufstellen, etwa zur Lichtsteuerung. Wenn man damit aber das Putzpersonal bei der Arbeit überwachen will, so macht man sich eventuell strafbar.

Kameras sind kein Allerweltsmittel

Überwachungskameras haben tatsächlich Vorteile, doch sie lösen nicht alle Probleme und es gibt andere Massnahmen, die eine ähnliche Wirkung haben zum Schutz vor Einbrechern:

  • Türen immer schliessen – auch während Arbeiten im Garten.
  • Draussen kein Werkzeug oder Hilfsmittel wie Leitern herumliegen lassen.
  • Gute, sichere Türen und Fenster montieren; Einbrecher geben schnell auf, wenn sie nicht in kurzer Zeit in ein Gebäude gelangen.
  • Eine Lampe mit Zeitschalter signalisiert Anwesenheit und schreckt ab.
  • Nachbarschaftshilfe: Verdächtige Personen der Polizei melden.

Rendez-vous, 6.6.2024, 12:30 Uhr

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