- Das Parlament will den Umgang mit Tabakprodukten strenger regeln – aber weniger stark als ursprünglich vorgesehen.
- Bei seiner zweiten Beratung des Bundesgesetzes über Tabakprodukte hat der Ständerat einige Restriktionen für Tabakwerbung aufgeweicht.
- Er folgt somit dem Nationalrat und stellt sich gegen eine ähnlich gerichtete Volksinitiative.
Nach der ersten Beratungsrunde der Räte bestanden in verschiedenen zentralen Punkten – etwa bei den Einschränkungen für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring von Tabakprodukten – grosse Differenzen. Die bürgerliche Mehrheit des Ständerats bezeichnete die meisten Entscheide des Nationalrats nun als gangbaren Kompromiss.
So soll künftig von öffentlichem Grund aus einsehbare Plakatwerbung von Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Werbung in Kinos, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden sowie auf Sportplätzen verboten sein. Es brauche klare Formulierungen im Gesetz, betonte Heidi Zgraggen (Mitte/UR). «Werbung für Tabak und Alternativprodukte wird so gänzlich aus dem öffentlichen Raum verbannt. Damit wird schweizweit ein starker Jugendschutz sichergestellt.»
Demgegenüber soll Tabakwerbung in der Presse und im Internet nicht grundsätzlich verboten sein. Das Verbot soll nur für Presseerzeugnisse und Internetseiten gelten, «die für Minderjährige bestimmt sind».
Dem bürgerlichen Lager gingen viele Änderungsanträge zu weit. So betonte etwa Hannes Germann (SVP/SH), dass bereits eine Reihe von Restriktionen für Tabakprodukte bestünden und die Verhältnismässigkeit für neue Massnahmen fehle. So gilt heute etwa ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen, zudem ist Tabakwerbung, die sich explizit an Minderjährige richtet, untersagt.
Auf Germanns Votum reagierte die linke Seite prompt. Ziel der Vorlage sei es, Kinder und Jugendliche besser vor dem schädlichen Einfluss der Tabakwerbung zu schützen, konterte Maya Graf (Grüne/BL). «Das heisst, dass sie nicht bereits im minderjährigen Alter zum Tabakkonsum geführt werden. Ich würde mich nie für solche Werbung einsetzen.»
Dem schloss sich auch SP-Ständerat Hans Stöckli (BE) an und führte Studien aus Grossbritannien und Frankreich ins Feld, wonach Werbeverbote zu erheblichen Verbesserungen der Situation führen könnten.
Beim Sponsoring setzte sich ebenfalls der Kompromissvorschlag des Nationalrats durch. Sponsoring soll verboten sein für Veranstaltungen in der Schweiz, wenn diese internationalen Charakter haben oder auf ein minderjähriges Publikum abzielen.
Dafür stemmte sich eine bürgerliche Mehrheit in der kleinen Kammer erfolgreich gegen das Verbot von Menthol-Zigaretten, wie es der Nationalrat beschlossen hatte. Es gebe keine aussagekräftigen Studien, die aufzeigten, dass gewisse Zutaten das Abhängigkeitspotenzial von Tabakprodukten erhöhen, sagte Damian Müller (FDP/LU). Darüber hinaus würden die Einschränkungen nur erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten betreffen, da mit dem Gesetz erstmals einheitlich ein nationales Mindestalter von 18 Jahren eingeführt würde.
Offen ist, ob die Kantone noch strengere Regeln beschliessen dürfen – der Nationalrat wird deshalb noch einmal über die Vorlage beraten.