- Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat Abtreibungen landesweit entkriminalisiert.
- Bislang konnte ein Schwangerschaftsabbruch Freiheitsstrafen zur Folge haben.
Das Parlament muss das Strafgesetzbuch überarbeiten. Die seit 1931 geltenden Strafen für Abtreibungen müssen gestrichen werden. Die Kriminalisierung von Abtreibungen verletze die Menschenrechte von Frauen und anderen gebärfähigen Personen, so der Oberste Gerichtshof in Mexiko.
Bislang sah das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Abtreibungen vor. Dies nicht nur für die Frau, sondern auch für beteiligte Ärzte oder Ärztinnen.
2021 bereits ein Entscheid gefallen
Der Oberste Gerichtshof hatte bereits 2021 ein absolutes Abtreibungsverbot für verfassungswidrig erklärt. Damals ging es aber nur um den Bundesstaat Coahuila, der im Norden des Landes liegt. Nach 2021 standen Schwangerschaftsabbrüche noch immer in 20 der 32 Bundesstaaten unter Strafe. Nur in besonderen Fällen waren dort Abtreibungen erlaubt, beispielsweise nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Mutter.
Die Klage für die landesweite Entkriminalisierung hatte die Frauenrechtsorganisation Gire eingereicht. Als Folge des Urteils müssen künftig auch öffentliche Spitäler in ganz Mexiko das Recht auf kostenlose Abtreibung gewähren.