- Polen muss die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern mit sofortiger Wirkung stoppen.
- Der EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erliess eine entsprechende einstweilige Anordnung.
- Die Anordnung gilt auch rückwirkend für die bereits pensionierten Richter des polnischen Obersten Gerichts.
Die einstweilige Anordnung war Anfang des Monats von der EU-Kommission in Brüssel beantragt worden. Die für die Verfolgung von Verstössen gegen EU-Recht zuständige Behörde ist der Ansicht, dass mit den Zwangspensionierungen gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verstossen wird. Es werde insbesondere auch das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern untergraben, heisst es in Brüssel.
20 Richter in Pension geschickt
Im konkreten Fall geht es um ein Gesetz zum Obersten Gericht. Mit ihm wird das Pensionsalter für Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Dies nutzte die politische Führung seit Anfang Juli dazu, mehr als 20 Richter in den Ruhestand zu schicken. Darunter ist auch die Erste Präsidentin des Gerichts, Malgorzata Gersdorf.
Die EuGH-Anordnung sieht auch vor, dass bereits betroffenen Richtern mindestens bis zum abschliessenden Urteil eine Fortsetzung ihrer Arbeit ermöglicht werden muss. Auch Nachbesetzungen dürften nicht mehr erfolgen.