- Das Parlament der Niederlande hat grünes Licht für eine gesetzlich verbindliche Frauenquote in den Führungsetagen grosser Unternehmen gegeben.
- Demnach sollen börsenkotierte Unternehmen zu einem Frauenanteil von mindestens 30 Prozent in den Verwaltungsräten verpflichtet werden.
- Auch in der Schweiz sind Geschlechter-Vorgaben auf den Chefetagen grosser Unternehmen ein Thema.
«Wir schreiben Geschichte», sagte die zuständige Ministerin für Bildung, Kultur und Wissenschaft, Ingrid van Engelshoven, nach dem Beschluss. «Wir durchbrechen damit die «Old Boys»-Netzwerke und gehen einen grossen Schritt in Richtung Gleichheit», fügte sie hinzu. Eine entsprechende gesetzliche Vorschrift werde zügig erarbeitet und solle 2021 in Kraft treten.
Künftig sollen Firmen, welche die gesetzlich verbindliche Frauenquote nicht erfüllen, frei werdende Sitze im Verwaltungsrat zwingend mit Frauen besetzen – oder leer lassen.
Bisher freiwillig
Bereits seit 2013 gilt für börsennotierte Unternehmen des Landes eine freiwillige Richtlinie für einen Frauenanteil von 30 Prozent in den Leitungsgremien. Doch bislang sind nur 18 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder und 12 Prozent der Vorstandsmitglieder grosser Unternehmen Frauen.
Der niederländische Arbeitgeberverband (VNO-NCW) hatte sich im September bereit erklärt, doch eine gesetzlich festgelegte Quote zu akzeptieren.
«Weiche» Quoten in der Schweiz
Auch in der Schweiz fand der «Frauenmangel» auf Chefetagen den Weg in die Politik. Im Juni beschloss das Parlament, dass sich börsenkotierte Firmen künftig rechtfertigen müssen, wenn sie weniger als 20 bis 30 Prozent Frauen auf den obersten Chefetagen haben. Im Detail soll der Frauenanteil im Verwaltungsrat 30 Prozent betragen, in der Geschäftsleitung 20 Prozent. Betroffen wären rund 200 Firmen.
Erreichen die Firmen die 30 Prozent nicht, so drohen ihnen zwar keine Sanktionen, doch sie müssten dies öffentlich begründen und Massnahmen aufzeigen, um den Frauenanteil zu erhöhen.