- Die Deutsche Bahn scheitert auch im zweiten Anlauf, den Lokführer-Streik zu beenden.
- Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte in zweiter Instanz den Rekurs gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab.
- Dies bedeutet, dass der Streik wie geplant bis Dienstagmorgen weitergehen kann und die Bahnkunden dadurch mit Behinderungen im Bahnverkehr rechnen müssen.
Die Deutsche Bahn begründete den erneuten Gang vors Gericht mit den schweren Auswirkungen des Ausstandes. Doch bereits am Donnerstag hatte das Arbeitsgericht entschieden, dass die Streikziele der GDL rechtmässig sind. «Egal wie das jetzt heute ausgeht, wir müssen das versuchen», hatte Bahn-Sprecher Achim Stauss im ARD-«Morgenmagazin» erklärt. Laut Stauss müsste die GDL-Spitze dringend ihre Blockadehaltung aufgeben. «Denn dieser Streik ist unsäglich, er ist völlig überzogen – auch in seiner Länge.»
Streitpunkt zwischen den Parteien
Die Bahn wirft der GDL vor, nicht nur für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken, sondern auch für politische und rechtliche Ziele. Weiter forderte die Bahn die Gewerkschaft zu neuen Verhandlungen auf, während die Gewerkschaft ihrerseits ein verbessertes Tarifangebot des Konzerns verlangte. Die Gewerkschaft will, dass sämtliche Forderungen aus dem Mai erfüllt werden. Laut Richter hätte es zwar durchaus Bedenken in einigen Punkten gegeben. Doch als Begründung habe dies nicht ausgereicht, um der Berufung stattzugeben.
GDL-Chef Claus Weselsky betonte, dass dieser Arbeitskampf zu Ende geführt werde. «Wir lassen uns von niemandem vorschreiben, wann und wie lange ein Arbeitskampf geht.» Doch sie seien zu jeder Zeit nach dieser gerichtlichen Entscheidung zu Verhandlungen bereit.
Bahnverkehr weiter lahmgelegt
Am Freitagmorgen waren im Regional- und S-Bahnverkehr rund 40 Prozent der Züge unterwegs. Das Angebot schwanke regional wegen der unterschiedlichen Streikbeteiligung: Stärkere Einschränkungen könne es in den östlichen Bundesländern und einigen Metropolregionen geben.
Die Bahn strebt für das Wochenende eine leichte Ausweitung des Fahrplanangebots im Fernverkehr an – von 25 auf 30 Prozent. Trotzdem steht fest, dass Reisende mit Einschränkungen und vollen Zügen rechnen müssen.