- In seiner ersten Stellungnahme für die Schweiz als gewähltes Mitglied im UNO-Sicherheitsrat hat Bundesrat Ignazio Cassis den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine kritisiert.
- Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit seien dadurch in eklatanter Weise verletzt worden, sagte Cassis.
- Auch in anderen Konflikten würde das humanitäre Völkerrecht mit Füssen getreten, so Cassis.
«Die Grundsätze der UNO-Charta werden heute auf eine harte Probe gestellt», sagte Cassis am Donnerstag in der Sicherheitsratsdebatte zum Thema Rechtsstaatlichkeit. «Sie wurden im Fall der russischen Militäraggression gegen die Ukraine in eklatanter Weise verletzt.» Die Rechtsstaatlichkeit bilde das Rückgrat des Systems, das auf der UNO-Charta beruhe. «Es ist die Pflicht eines jeden Staates, die darin enthaltenen Normen und Grundsätze einzuhalten», sagte der Aussenminister.
Die Charta verbiete die Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates. Sie verpflichte die Staaten, ihre Streitigkeiten auf friedliche Weise beizulegen. Das humanitäre Völkerrecht werde in vielen bewaffneten Konflikten weiterhin mit Füssen getreten. Täglich komme es zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Die Schweiz verurteile diese schweren Verstösse, wo immer sie auf der Welt begangen würden. Angesichts dieser Tatsachen gehe es darum, nicht aufzugeben.
«Wir müssen alle gemeinsam die Arbeit internationaler Gremien wie des Menschenrechtsrates, des Internationalen Gerichtshofes, des Internationalen Strafgerichtshofes und der verschiedenen Ermittlungs- und Aufklärungsmechanismen der Vereinten Nationen unterstützen», sagte Cassis. In der offenen Debatte unter der Leitung Japans, das diesen Monat die Präsidentschaft des UNO-Sicherheitsrates innehat, wird nicht über eine Resolution abgestimmt. Allenfalls wird ein Statement zum Thema verabschiedet, das aber nicht bindend ist.