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Dekret des US-Präsidenten Trump sanktioniert den Internationalen Strafgerichtshof

  • US-Präsident Donald Trump hat Sanktionen gegen Mitarbeitende des Internationalen Strafgerichtshofs angeordnet.
  • Wie die US-Regierung mitteilt, hat Trump ein entsprechendes Dekret unterzeichnet.
  • Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs, die an Ermittlungen gegen US-Bürger oder gegen Verbündete der USA beteiligt sind, sollen demnach nicht mehr in die USA einreisen dürfen.
  • Auch gegen die Familienangehörigen soll ein Einreiseverbot verhängt werden. Zudem drohen finanzielle Sanktionen.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag habe seine Macht missbraucht, indem er etwa unbegründete Haftbefehle gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu erlassen hat, heisst es in Trumps Anordnung.

Strafgerichtshof verurteilt Trumps Sanktionen

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Der Internationale Strafgerichtshof hat die von US-Präsident Donald Trump verhängten Sanktionen scharf verurteilt. Damit sei die unabhängige und unparteiische rechtliche Arbeit des Gerichts bedroht, erklärte die Institution in Den Haag. Es rief alle seine 125 Mitgliedsstaaten dazu auf, sich vereint hinter Gerechtigkeit und grundlegende Menschenrechte zu stellen. 

Vergangenen November hatte das Gericht einen Haftbefehl gegen Netanjahu sowie gegen Galant wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen erlassen. Trump und Netanjahu waren am Dienstag im Weissen Haus zusammengekommen. Die USA und Israel gehören zu jenen Staaten, die den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen. Die neuen Sanktionen seien jedoch ein weiteres Zeichen für Trumps Geringschätzung multilateraler Institutionen, sagt ARD-Korrespondent Ralf Borchardt.

Finanzielle Strafmassnahmen und Einreiseverbote

Trump wirft dem Gericht ausserdem vor, «ohne legitime Grundlage» seine Zuständigkeit beansprucht und vorläufige Ermittlungen gegen US-Personal eingeleitet zu haben. Ein Gesetzesvorhaben, das Gericht zu sanktionieren, war Ende Januar im Kongress allerdings gescheitert. Mehrere demokratische Senatoren blockierten den Entwurf, weil sie Nachteile für US-Firmen befürchteten und entsprechende Ausnahmen forderten.

Kritik und Lob zu Trumps Schritt

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Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, sicherte dem Gericht Unterstützung zu. Der Gerichtshof müsse weiter in der Lage sein, «den Kampf gegen weltweite Straflosigkeit zu führen», schrieb sie auf X. «Europa wird immer für Gerechtigkeit und den Respekt des internationalen Rechts eintreten.»

Auch eine Sprecherin des deutschen Aussenministeriums in Berlin äusserte sich zu Trumps Entscheidung. Der Gerichtshof sei eine der grössten Errungenschaften des Völkerrechts, betonte sie. «Wir unterstützen den IStGH als Deutschland und werden das auch weiterhin tun.»

Aus Israel kam erwartungsgemäss Lob für den Schritt. Aussenminister Gideon Saar schrieb auf der Plattform X, der Gerichtshof verfolge «aggressiv die gewählten Führungspersönlichkeiten Israels, der einzigen Demokratie im Nahen Osten». Die USA und Israel hielten sich an das Völkerrecht. Dem IStGH warf der Aussenminister dagegen – ohne Nennung konkreter Gründe – vor, das Völkerrecht zu untergraben.

Trump ordnete nun unter anderem Sanktionen gegen Mitarbeiter des Gerichts und Unterstützer an, die an Ermittlungen, Anklagen oder Haftbefehlen gegen US-Personal oder Verbündete wie Israel beteiligt sind. Vermögenswerte sollen Trumps Anordnung zufolge eingefroren werden, US-Personen und -Unternehmen werden Finanz- und Wirtschaftstransaktionen mit ihnen untersagt.

Das Finanzministerium kann unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen oder Organisationen erteilen. Gegen von den Sanktionen betroffene Personen werden Einreiseverbote in die USA verhängt.

Wiederholte Sanktionen gegen den IStGH

Es ist nicht das erste Mal, dass Trump den IStGH sanktioniert. Bereits während seiner ersten Amtszeit unterzeichnete er eine entsprechende Verfügung, weil das Gericht mutmassliche Kriegsverbrechen von US-Soldaten in Afghanistan untersucht hatte.

Im September 2020 wurden daraufhin Sanktionen unter anderem gegen die damalige Chefanklägerin, Fatou Bensouda, verhängt. Biden machte diese kurz nach Beginn seiner Amtszeit im April 2021 wieder rückgängig.

SRF 4 News, 07.02.2025, 00:00 Uhr ; 

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