- Der deutsche Verfassungsschutz hat den rechtsnationalen sogenannten «Flügel» der AfD um den Politiker Björn Höcke als Beobachtungsfall eingestuft.
- Die Gruppierung werde als erwiesen extremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betrachtet.
- Höcke und AfD-Parteivorstandsmitglied Andreas Kalbitz seien Rechtsextremisten.
Dies sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, vor den Medien in Berlin. Demokratien könnten scheitern, wenn sie durch ihre Gegner von innen zerstört würden, so Haldenwang weiter.
Der deutsche Verfassungsschutz geht davon aus, dass etwa ein Fünftel der rund 35'000 AfD-Mitglieder dem «Flügel» angehören. Mit 7000 Anhängern wäre die Gruppierung damit doppelt so gross wie die rechtsextreme NPD.
Observationen möglich machen
Anfang 2019 hatte der Inlandsgeheimdienst den «Flügel» sowie die AfD-Nachwuchsorganisation «Junge Alternative» (JA) als Verdachtsfälle eingestuft. Die Partei insgesamt wurde damals zum Prüffall erklärt.
Die Einstufung hat Konsequenzen dafür, welche Mittel der Bundesverfassungsschutz einsetzen darf: Bei Prüffällen darf nur öffentlich zugängliches Material ausgewertet werden. Bei Verdachtsfällen können nachrichtendienstliche Mittel wie Observationen eingesetzt werden.