- Die EU-Kommission hat ein neues Verfahren gegen Apple eingeleitet.
- Sie sei der Auffassung, dass Apple mit seinen Regeln im App-Store gegen ein EU-Gesetz verstosse.
- App-Anbieter müssten ihre Kunden eigentlich gratis zeigen können, wo sie ausserhalb des App-Stores ihre Apps kaufen können.
- Dies sei mit den Apple-Geschäftsbedingungen nicht möglich.
«Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt», sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Kritischer Blick auf neues Gebührenmodell für Entwickler
Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen.
Die EU-Kommission hat zudem Zweifel daran, dass Apples sogenannte Kerntechnologiegebühr verhältnismässig ist. Der Konzern führte im März mit neuen Geschäftsbedingungen unter anderem diese jährliche Gebühr ein. Sie beträgt 50 Cent (knapp 50 Rappen) für jede Erstinstallation einer App nach Überschreiten der Schwelle von einer Million Downloads in einem Zwölfmonatszeitraum.
Zugleich können Entwickler auch in dem bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App Store von Apple vertreiben. Dann zahlen sie wie bisher eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent von digitalen Erlösen innerhalb der App.
Seilziehen zwischen der Kommission und Apple
Apple widersprach den Vorwürfen der Kommission: In den vergangenen Monaten habe man eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um dem DMA zu entsprechen. «Wir sind zuversichtlich, dass unser Plan dem Gesetz entspricht.» Man schätze, dass mehr als 99 Prozent der Entwickler mit den neuen Geschäftsbedingungen gleich viel oder weniger Gebühren an Apple zahlen werden.
Alle Entwickler, die in der EU im App-Store tätig seien, könnten die von Apple eingeführten Funktionen nutzen, darunter die Möglichkeit, App-Nutzende zum Abschluss von Käufen «zu sehr wettbewerbsfähigen Bedingungen» ins Internet weiterzuleiten. «Auch weiterhin werden wir der Europäischen Kommission zuhören und mit ihr zusammenarbeiten.»
Sollte die Kommission zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstösst, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.