- In einem Verfahren gegen Burma hat das höchste UNO-Gericht das Land zu Sofortmassnahmen zum Schutz der Rohingya verpflichtet.
- Damit gab der Internationale Gerichtshof in Den Haag einer Völkermordklage Gambias statt.
- Burma müsse alles tun, um einen Genozid an der muslimischen Minderheit zu verhindern, so das Gericht.
Seit dem Jahr 2016 sind mehr als 700'000 Rohingya aus ihren Häusern in Burma vertrieben worden. Dies geschah mit sehr viel Gewalt. Die burmesischen Militärs und bewaffnete Sicherheitskräfte zündeten die Häuser der muslimischen Minderheit an, mordeten und vergewaltigten.
In einem UNO-Bericht steht, dass es sich bei diesen systematischen Übergriffen auf Angehörige dieser Ethnie möglicherweise um Völkermord handeln könne. Aus diesem Grund hatte Gambia eine Völkermordklage beim höchsten UNO-Gericht eingereicht und Sofortmassnahmen gefordert.
Ein erstes wichtiges Signal
Diesem Teil der Klage haben die Richter nun stattgegeben. Sie verpflichteten Burma, mit der Gewalt an den Rohingya sofort zu stoppen und deren Rechte zu schützen. Zudem muss Burma in regelmässigen Abständen dem Gericht rapportieren, welche Massnahmen es diesbezüglich unternommen hat.
Über die Klage von Gambia – also darüber, ob es sich bei den gewaltsamen Vertreibungen um Völkermord handelt – wird der Internationale Gerichtshof in Den Haag erst in ein paar Jahren entscheiden. Aber mit dem aktuellen Zwischenurteil haben die Richter ein erstes wichtiges Signal gesendet.