- Das österreichische Parlament hat die Aufhebung der rechtlichen Immunität von Ex-Kanzler Sebastian Kurz eingeleitet.
- Am Dienstag entschied der Immunitätsausschuss des Nationalrates einstimmig, dass der 35-jährige konservative Politiker nicht länger vor Korruptionsermittlungen geschützt sein soll.
- Noch ist die Immunität allerdings nicht aufgehoben: Die abschliessende Abstimmung im Plenum soll am Donnerstag stattfinden.
Kurz ist Anfang Oktober als Regierungschef zurückgetreten, nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft unter anderem das Kanzleramt durchsucht hatte. Danach wechselte er als Fraktionschef der ÖVP ins Parlament und geniesst seitdem Immunität als Abgeordneter. Deshalb mussten die Ermittlungen ruhen.
Gegen Kurz und einige enge politische Mitstreiter wird unter anderem wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Mit geschönten und aus Steuergeldern bezahlten Umfragen soll sein Aufstieg zum ÖVP-Chef und Kanzler unterstützt worden sein.
Die falschen Vorwürfe gegen meine Person lassen sich rasch entkräften.
Ausserdem liegen gegen Kurz Anzeigen wegen Falschaussage im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss vor, der mögliche Korruption im Umfeld der ÖVP und der rechten FPÖ untersuchte. «Die falschen Vorwürfe gegen meine Person lassen sich rasch entkräften», sagte Kurz vor der Ausschuss-Sitzung.
Die ÖVP präsentierte vor wenigen Tagen ein Privatgutachten des Rechtsanwaltes und Strafrechtsprofessors Peter Lewisch, das Kurz entlasten soll. Die Universität Wien distanzierte sich jedoch umgehend von dem Papier, das unerlaubt mit dem Siegel der Universität versehen war.