Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wollte sich im NSU-Prozess von drei Verteidigern trennen. Mit ihrem Ansinnen ist sie nun gescheitert – bereits zum dritten Mal. Auch eine Strafanzeige gegen die Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm wegen einer angeblichen Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht verlief im Sande. Die Staatsanwaltschaft München sah kein strafbares Verhalten und lehnte Ermittlungen ab.
Zschäpe wird mittlerweile noch von einem vierten Anwalt, Mathias Grasel, vertreten. Die Krise zwischen ihr und den drei anderen Verteidigern hatte sich in den vergangenen Wochen und Monaten immer weiter zugespitzt.
Zschäpe muss sich als Mittäterin für sämtliche Taten verantworten, die die Anklage dem «Nationalsozialistischen Untergrund» vorwirft. Darunter sind zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde.