Im NSU-Mordprozess hat die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe die Einstellung des Verfahrens beantragt. Anwältin Anja Sturm begründete dies vor dem Münchner Oberlandesgericht damit, dass ihre Mandantin in den Medien und von Politikern «als Mitglied einer Mörderbande oder Terrorgruppe» vorverurteilt worden sei.
Die Vorverurteilung sei durch den Generalbundesanwalt gesteuert und von Politikern aufgegriffen worden. «Wir beantragen die Einstellung des Verfahrens wegen unheilbarer Verfahrenshindernisse.»
Die Verteidigerin beklagte zudem, die Anklagebehörde habe nicht alle Akten vorgelegt. Ausserdem sei «eine ganze Reihe an Akten» vernichtet worden, die zur Aufklärung der Vorwürfe gegen Zschäpe wichtig gewesen wären. Der 38jährigen wird die Mitverantwortung für die Ermordung von zehn Menschen zur Last gelegt. Weitere Vorwürfe: Beteiligung an zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen.