- Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland fällt kleiner aus als früher angekündigt. Sie beschränkt sich auf den privaten Bereich und Vereine.
- Künftig sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen straffrei sein.
- Ausserdem will die Regierung den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) stellten entsprechend überarbeitete Pläne für das Legalisierungsvorhaben vor. Die Pläne sind weniger weitreichend als die ursprünglichen Pläne der Ampelkoalition.
Legaler Verkauf kommt vorerst nicht
Die Minister wiesen darauf hin, dass man sich nach Gesprächen mit der EU-Kommission auf ein Zwei-Säulen-Modell geeinigt habe. Die Bundesregierung hatte letzten Oktober ein Eckpunktepapier vorgelegt.
So wird es die geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschprodukte frei verkauft werden können, zunächst nicht geben. Dies soll erst in einem zweiten Schritt und nur in einigen Modellregionen erprobt werden – mit wissenschaftlicher Begleitung. Darauf hat sich die Regierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission geeinigt.
Reform muss weitere Hürden nehmen
Lauterbach und Özdemir verteidigten grundsätzlich die Legalisierungspläne und bekräftigten die Argumentation der Regierung, wonach mit dem Vorhaben der Schwarzmarkt zurückgedrängt und der Kriminalität der Boden entzogen werden solle.
«Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt», sagte Özdemir. Lauterbach sprach von einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene «in klaren Grenzen, flankiert durch Präventionsmassnahmen für Jugendliche». Die bisherige Cannabis-Politik sei gescheitert.
Konkreter Gesetzesentwurf folgt bald
Die nun präsentierten neuen Eckpunkte für das Legalisierungsvorhaben sind ein weiterer Zwischenschritt. Noch im April soll als Nächstes ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen – den sogenannten Cannabis-Social-Clubs – vorgelegt werden. Dieser müsste nach Abstimmung in der Regierung und Kabinettsbeschluss später noch durch Bundestag und Bundesrat.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP noch verabredet, die «kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften» einzuführen. Lauterbach hatte dazu bereits im Herbst Vorschläge vorgelegt. Von Anfang an gab es aber Bedenken, dass die Pläne an internationalem und EU-Recht scheitern könnten.