Der Spitalaufenthalt nach einem Unfall, der übliche Besuch bei der Hausärztin oder das Medikament gegen Schmerzen – die Kosten dafür zahlen die Menschen in der Schweiz selten selbst und direkt. Vieles übernimmt die Krankenkasse.
In den 1990er-Jahren versprach das neue Krankenversicherungsgesetz ein solidarisches System und tiefe Kosten. Daran wurde aber auch Kritik laut. Der Systemwechsel steht immer wieder zur Diskussion.
Dänemark: Im skandinavischen Königreich sind grundsätzlich alle von der öffentlichen dänischen Krankenversicherung geschützt. Das System ist stark zentralisiert. Es gibt nur eine einzige, staatliche Krankenkasse. Finanziert werden die Leistungen über die Einkommenssteuer. Dänemark setzt insbesondere auf sogenannte Superkrankenhäuser und die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Über die staatliche Grundversorgung hinaus können wie in den meisten Ländern private Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Knapp die Hälfte der Bevölkerung ist auch privat versichert.
Italien: Bei unserem südlichen Nachbarn wurde 1978 ein staatlicher Gesundheitsdienst geschaffen. Das System wird hauptsächlich über regionale Steuern finanziert. Lokale öffentlich-rechtliche Akteure sind für die Organisation verantwortlich. Meist stehen nur vorbestimmte Arztpraxen zur Verfügung. Allgemeinmediziner und Kinderärztinnen sowie Notfälle sind kostenlos. Bei Fachpersonen gibt es einen Selbstbehalt. Lange Wartezeiten und regionale Unterschiede bei der Qualität der Leistungen stehen immer wieder in der Kritik.
Mustertypen von Gesundheitssystemen
Staatlicher Gesundheitsdienst | Sozialversicherungssystem | Privates System | |
Wie finanziert? | Steuern | Sozialversicherungsbeiträge | Private Aufwendungen |
Wer versorgt? | Öffentliche Einrichtungen | Öffentliche und private Anbieter | Gewinnorientierte Unternehmen |
Wodurch reguliert? | Staat | Staatliche und private Akteure | Freier Markt |
Deutschland: Das deutsche System ist zu bestimmten Teilen mit der Schweiz vergleichbar. Es gilt eine gesetzliche Krankenversicherung, die von rund 100 Kassen betrieben wird. Diese sind als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und konkurrieren miteinander. Die meisten Versicherten können ihre Kasse frei wählen. Abgesehen von Bundeszuschüssen, basierend auf Steuern und sonstigen Einnahmen, finanziert sich das System durch Beiträge, die jeweils zur Hälfte durch die Arbeitnehmenden und zur Hälfte durch die Arbeitgebenden finanziert wird. Die Beiträge sind abhängig vom Einkommen (mit Obergrenze) und von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Anders als in der Schweiz hat die Region, das Alter oder ein alternatives Versicherungsmodell in der Regel keinen Einfluss auf die Beiträge.
Frankreich: Auch bei unserem westlichen Nachbarn baut das Gesundheitssystem auf einer obligatorischen Krankenversicherung auf. Es gibt allerdings verschiedene Krankenkassen für Angestellte, Landwirte, Selbstständigerwerbende oder beispielsweise Beamte. Das System wird aus Steuern, Sozialabgaben und Beiträgen finanziert. Letztere sind abhängig vom Einkommen (ohne Obergrenze) und werden staatlich festgelegt. Die Beiträge werden aktuell im Wesentlichen von den Arbeitgebenden getragen. In Frankreich ist der Hausarzt grundsätzlich die erste Anlaufstelle.
USA: Laut OECD-Analyse sind die Vereinigten Staaten an der Spitze – was die Gesundheitsausgaben betrifft. Das System ist grösstenteils privatisiert. Obwohl mehrere staatliche Krankenversicherungen zum Beispiel für Senioren existieren, haben die USA keine allgemeine staatliche Krankenversicherung. Wegen hoher Kosten und diverser Hürden bei privaten Versicherungen sind Millionen Menschen nicht krankenversichert.