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Nach Klimaseniorinnen-Urteil Europarat erkennt Verbesserungen der Schweiz in Sachen Klima

  • Der Europarat hat Verbesserungen der Schweiz in Sachen Klimaschutz erkannt.
  • Das Ministerkomitee der Strassburger Staatenorganisation verlangte in einer Stellungnahme von der Schweiz eine weitere Berichterstattung.
  • Der Ausschuss möchte sich im September 2025 erneut damit befassen.
Klimaseniorinnen bejubeln am 9. April 2024 ihren Coup am EGMR.
Legende: Klimaseniorinnen bejubeln am 9. April 2024 ihren Coup am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Ministerkomitee nimmt zur Kenntnis, dass auf Bundesebene, insbesondere mit der Einführung des CO₂-Gesetzes, des Stromversorgungsgesetzes und einer Verordnung zum Klimaschutz, Fortschritte erzielt wurden, wie einem Entscheid des Ausschusses zu entnehmen war. Zudem verfolge es mit Interesse die geplanten Massnahmen auf den Ebenen Bund und Kantone.

Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsgremium des Europarats, wie der Webseite der Institution zu entnehmen war. Es besteht aus den Aussenministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten.

Komitee will Informationen über Massnahmen

Das Komitee forderte von den Behörden zusätzliche Informationen zu den Umsetzungsmassnahmen. Zudem solle die Schweiz aufzeigen, dass ihre Gesetzgebung den Anforderungen des Übereinkommens entspreche und auf einer Quantifizierung der nationalen Begrenzung der Treibhausgasemissionen beruhe.

Andere Staaten sind nicht besser beim Klimaschutz

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Dass die Entscheidung des Ministerkomitees einigermassen milde ausfällt, kommt nicht wirklich überraschend. Die übrigen Mitgliedsstaaten im Europarat wissen sehr wohl, dass sie selber keine Musterschüler sind beim Klimaschutz und die Schweiz entsprechend kein besonderer Missetäter.

Es ist reiner Zufall, dass das erste Klimaschutzurteil des Strassburger Gerichtshofs ausgerechnet gegen die Schweiz erging. Denn ihre Hausaufgaben im Kampf gegen den Klimawandel haben die meisten anderen Länder ebenfalls bestenfalls teilweise gemacht. Angesichts der aktuellen politischen Grosswetterlage und des Gegenwinds in der Umweltpolitik dürfte sich das so schnell nicht ändern. (Fredy Gsteiger)

Weiter solle der Ausschuss über konkrete Massnahmen informiert werden, die die «schwerwiegendsten oder unmittelbar bevorstehenden» Auswirkungen des Klimawandels in der Schweiz abschwächen. Dabei sei vor allem auf den Schutzbedarf von besonders gefährdeten Personen einzugehen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), ein Organ des Europarats, hatte im April 2024 über eine Klage des Vereins Klimaseniorinnen geurteilt. Er stellte eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Gemäss ihm stehe es in der Verpflichtung eines Staates, seine Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Folgen der Klimakrise zu schützen.

SRF4 News aktuell, 07.03.25, 12 Uhr ; 

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