- Der Bundesrat hat sich zum Klimaurteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisch geäussert.
- Er ist der Auffassung, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt.
- Zuvor hatte bereits die Bundesversammlung das Urteil mehrheitlich kritisiert.
Der Bundesrat bekennt sich zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wie er mitteilte. Er kritisiere jedoch die weite Auslegung der EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Urteil zu den Klimaseniorinnen.
Das Urteil führte zu heftigen Reaktionen
Der Gerichtshof hatte Anfang April auf eine Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen hin eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt. Sie sei ihren Aufgaben beim Klimaschutz nicht nachgekommen. Der Staat müsse Einzelpersonen vor den Folgen des Klimawandels für Leben und Gesundheit schützen.
Der Erfolg der Klimaseniorinnen vor dem EGMR hat zu heftigen Reaktionen in der Politik geführt. Die Schweiz soll dem Klimaurteil nicht weiter Folge leisten, forderten Politiker und Politikerinnen von Rechts bis Mitte.
Auch der Ständerat hat das Urteil kritisiert. Die Forderungen seien erfüllt und es brauche keine zusätzlichen Massnahmen für den Klimaschutz. Die Rechtskommission des Ständerats hielt das Urteil inhaltlich für falsch. Sie stellt infrage, ob der EGMR die Gewaltentrennung beachtet habe, und warnte davor, dass solche Urteile die Akzeptanz des internationalen Rechts gefährden könnten.
Bundesrat argumentiert mit revidiertem CO₂-Gesetz
Zum Urteil hält der Bundesrat nun fest, dass die Rechtssprechung nicht zu einer Ausweitung des Geltungsbereichs der EMRK führen dürfe. Zudem lehne er eine Erweiterung des Verbandsbeschwerderechts auf Klimafragen ab.
Laut Mitteilung ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Schweiz insbesondere mit dem revidierten CO₂-Gesetz vom 15. März 2024 Massnahmen definiert, um die Klimaziele 2030 zu erfüllen. Diese Weiterentwicklung der Schweizer Klimapolitik sei im Urteil nicht berücksichtigt worden.