Auf den Verpackungen von Honig muss in der EU künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments.
Verabschiedung gilt als Formsache
Bislang musste bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob sie aus der EU stammt oder nicht. Künftig muss zudem angegeben werden, wie gross der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern ist.
Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen. Das gilt allerdings als Formsache.
Vorgaben für Zucker- und Fruchtgehalt
Neue Regeln soll es auch für Säfte und Konfitüren geben: Säfte dürfen künftig als «zuckerreduziert» gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süssungsmittel als Ersatz verwendet werden.
Und: Für ein Kilogramm Konfitüre müssen künftig mindestens 450 Gramm Früchte verwendet werden.