- Im gültigen Grundgesetz Kubas ist nur von der Ehe zwischen Mann und Frau die Rede.
- Zwei Personen können eine Ehe eingehen – so lautete ursprüngliche die Formulierung in der neuen Verfassung. Das Geschlecht wurde nicht näher bestimmt.
- Die Nationalversammlung hat diesen Passus nun aber gestrichen und gibt sich zwei Jahre Bedenkzeit.
Man wolle alle Meinungen zum Thema respektieren, deshalb nehme man die neue Formulierung zur Ehe vorerst nicht in die Verfassung auf. Dies teilte die Nationalversammlung Kubas am Dienstag über Twitter mit.
Es gebe nun eine Übergangszeit von zwei Jahren. Dann wolle man das Volk fragen, wer eine Ehe eingehen könne. Die neue Formulierung komme dann ins Familiengesetz.
Die Kehrtwende kommt nach Protesten von evangelikalen Kirchen gegen die geplante Änderung. Die Nationalversammlung befürchtet, dass die Debatte über die Ehe für alle die ganze Verfassungsreform gefährden könnte. Die aktuelle Verfassung Kubas stammt aus dem Jahr 1972. Letztmals wurde sie 2002 überarbeitet.