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Scheinbeschäftigungs-Prozess Anklage fordert Haftstrafe und Wahlrechtsentzug für Marine Le Pen

  • Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft für die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen, weil sie öffentliche Gelder veruntreut haben soll.
  • Zudem soll Le Pen während fünf Jahren das passive Wahlrecht verlieren.
  • Damit könnte das Gesicht der rechtsnationalen Partei «Rassemblement National» bei den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2027 nicht antreten.

Die Anklage verlangte, die Strafe vorläufig anzuwenden – also bereits nach dem Urteilsspruch und nicht erst nach einem möglicherweise langjährigen Lauf durch die gerichtlichen Instanzen.

Der Zeitung «Le Monde» zufolge warf Le Pen der Anklagebehörde vor, «die Franzosen ihrer Möglichkeit zu berauben, für wen sie wählen wollen». Laut dem Sender France Info bezeichnete sie die Forderungen als extrem übertrieben.

2027 steht in Frankreich die nächste Präsidentschaftswahl an. Staatschef Emmanuel Macron kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr kandidieren. Erwartet wird hingegen, dass Frankreichs führende Rechtsnationale Le Pen, die Macron zweimal in der Stichwahl bezwang, auch 2027 für ihr Rassemblement National ins Rennen gehen will. Insgesamt trat Le Pen bereits dreimal bei einer Präsidentschaftswahl an.

Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament

In dem Gerichtsverfahren wird Le Pen Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Dabei geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten zwischen 2004 und 2016.

Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Gelder für parlamentarische Assistenten bekam, die aber zumindest in Teilen für die Partei gearbeitet hätten. Insgesamt stehen 20 Angeklagte, darunter damalige Abgeordnete und Assistenten, vor Gericht. Das Verfahren richtet sich auch gegen die Partei Rassemblement National (früher: Front National). 

Person mit blonden Haaren vor Schild 'Salle Victor Hugo'.
Legende: Marine Le Pen wies die Vorwürfe stets zurück. AP Photo/Aurelien Morissard, File

Le Pen wies die Vorwürfe stets zurück. «Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben», sagte sie im Prozess.

Die Staatsanwaltschaft forderte gegen sie auch fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und eine Geldbusse in Höhe von 300'000 Euro (280'800 Schweizer Franken).

Video
Archiv: Le Pen wegen möglicher Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht
Aus Tagesschau vom 14.10.2024.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 35 Sekunden.

SRF4 News aktuell, 14.11.24, 06:30 Uhr ; 

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