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Was das EU-Lieferkettengesetz für hiesige Firmen bedeutet
Aus Rendez-vous vom 24.04.2024. Bild: KEYSTONE/DPA/Christian Charisius
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Schutz von Menschenrechten EU-Parlament stimmt für das europäische Lieferkettengesetz

  • Nach langer Diskussion gibt es einen mehrheitsfähigen Kompromiss für ein europäisches Lieferkettengesetz.
  • Dieses Gesetz soll Menschenrechte weltweit stärken und grosse Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschen­rechts­verletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.
  • Das Gesetz werde aber weniger Unternehmen betreffen als anfangs vorgesehen und nimmt nur grosse Firmen in die Pflicht.

Eine Mehrheit der EU-Abgeordneten stimmte in Strassburg für das Vorhaben, wie das Parlament bekannt gab.

Streit-Debatte in Deutschland

Verhandlungen über das Vorhaben waren von kontroversen Debatten geprägt. So auch in der deutschen Bundesregierung. Während Wirtschaftsvertreter und die FDP in der Bundesregierung vor einer zu grossen Belastung der Unternehmen warnen, sehen Vertreterinnen und Vertreter von SPD und Grünen im EU-Lieferkettengesetz einen grossen Gewinn für den Schutz der Menschenrechte.

Junge Kinder arbeiten an Nähmaschinen in einem engen, schlecht beleuchteten Raum.
Legende: Das Lieferkettengesetz soll Menschenrechte weltweit stärken. Grosse Unternehmen, die solche Rechte missachten würden, sollten dafür sanktioniert werden. Dazu gehören beispielsweise Zwangs- und Kinderarbeit. EPA / ABIR ABDULLAH

Wenn beispielsweise grosse Modeunternehmen ihre Pullover und Hosen von Kindern in Asien nähen lassen, sollen die Opfer solcher Ausbeutung nach dem neuen Lieferkettengesetz künftig auch Schadenersatz verlangen können.

Nur grosse Unternehmen von Gesetz betroffen

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben ebenfalls noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Denn Mitte März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre Zustimmung signalisiert.

Betroffen von den neuen EU-Regeln sind – vor allem wegen Bedenken unter den EU-Staaten – weniger Unternehmen als ursprünglich vorgesehen. Das Lieferkettengesetz soll nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Die Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben. In den ersten Jahren sind beide Schwellen sogar noch höher.

Das sagt EU-Korrespondent Charles Liebherr:

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«Das Gesetz entspricht in weiten Teilen dem Anliegen der in der Schweiz vor drei Jahren knapp abgelehnten Konzernverantwortungs-Initiative. Und das, obschon die EU-Vorlage gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag aufgeweicht wurde. So gelten nun längere Übergangsfristen, zudem werden bloss noch vier bis fünf Prozent der Firmen in der EU von dem Gesetz betroffen sein, die anderen sind schlicht zu klein. Aber dem EU-Parlament war dieses abgeschwächte Gesetz lieber als gar keines – man könne es später ja immer noch verschärfen, so die Haltung.

Kritiker sagen, dass die Umsetzung des Lieferkettengesetzes schwierig werde, dass viel Kontrollaufwand betrieben werden müsse. Die Absicht mit dem Gesetz ist jedoch, dass es vor allem präventiv wirken soll: Die Unternehmen sollen ihre Lieferketten also selbst kontrollieren und den Vorgaben des Gesetzes entsprechend ausgestalten – schon nur, um Reputationsschäden zu vermeiden. Mit dem Gesetz soll demnach ein Kulturwandel eingeleitet werden: Die Firmen sollen nicht mehr um jeden Preis rücksichtslos Geschäfte machen, um maximale Profite zu erreichen. Und: In der Schweiz dürfte das EU-Gesetz vor allem die hier ansässigen Rohstoff-Handelsfirmen betreffen.»

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Archiv: Neues Lieferkettengesetz in Deutschland ab 2023
aus Rendez-vous vom 12.01.2023. Bild: zvg/transInfo
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Rendez-vous, 24.04.2024, 12:30 Uhr ; 

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