- Nach langer Diskussion gibt es einen mehrheitsfähigen Kompromiss für ein europäisches Lieferkettengesetz.
- Dieses Gesetz soll Menschenrechte weltweit stärken und grosse Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.
- Das Gesetz werde aber weniger Unternehmen betreffen als anfangs vorgesehen und nimmt nur grosse Firmen in die Pflicht.
Eine Mehrheit der EU-Abgeordneten stimmte in Strassburg für das Vorhaben, wie das Parlament bekannt gab.
Streit-Debatte in Deutschland
Verhandlungen über das Vorhaben waren von kontroversen Debatten geprägt. So auch in der deutschen Bundesregierung. Während Wirtschaftsvertreter und die FDP in der Bundesregierung vor einer zu grossen Belastung der Unternehmen warnen, sehen Vertreterinnen und Vertreter von SPD und Grünen im EU-Lieferkettengesetz einen grossen Gewinn für den Schutz der Menschenrechte.
Wenn beispielsweise grosse Modeunternehmen ihre Pullover und Hosen von Kindern in Asien nähen lassen, sollen die Opfer solcher Ausbeutung nach dem neuen Lieferkettengesetz künftig auch Schadenersatz verlangen können.
Nur grosse Unternehmen von Gesetz betroffen
Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben ebenfalls noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Denn Mitte März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre Zustimmung signalisiert.
Betroffen von den neuen EU-Regeln sind – vor allem wegen Bedenken unter den EU-Staaten – weniger Unternehmen als ursprünglich vorgesehen. Das Lieferkettengesetz soll nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Die Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben. In den ersten Jahren sind beide Schwellen sogar noch höher.