Stein des Anstosses: Im östlichen Mittelmeer eskaliert seit Wochen der Streit zwischen den Nato-Mitgliedern Griechenland und der Türkei. Griechenland bezichtigt die Türkei, mit dem Forschungsschiff «Oruç Reis» vor griechischen Inseln illegal Erdgas-Vorkommen zu erkunden. Die Regierung in Ankara weist die Vorwürfe zurück und vertritt den Standpunkt, dass die Gewässer, in denen nach Erdgas gesucht wird, zum türkischen Festlandsockel gehören. Im Zuge von Militärmanövern war es zuletzt sogar zu einer Kollision zwischen einem griechischen und einem türkischen Kriegsschiff gekommen.
Konflikt um Seegrenzen: Vordergründig geht es zwar um die Ausbeutung von Erdgas-Ressourcen, die dort vermutet werden. Doch im Kern geht es um die Aufteilung der Seegebiete und die Vormachtstellung im Mittelmeer. Der Konflikt zwischen den beiden Ländern ist mittlerweile fast ein halbes Jahrhundert alt. Seit den 1970er-Jahren konzentrierten sich die Spannungen jedoch vor allem auf die Frage der sogenannten «Hoheitsgewässer» in der Ägäis. Also dem Bereich zwischen Bosporus und Rhodos, wo die griechischen Inseln dem türkischen Festland sehr nahe kommen. Doch nun steht eine andere Region im Zentrum: die sogenannten «Ausschliesslichen Wirtschaftszonen» südöstlich von Kreta.
Gebietsansprüche: Griechenland beansprucht ein Gebiet für sich, das sich über 200 Seemeilen rund um seine Inseln zieht. Das Land beruft sich dabei auf das UNO-Seerechtsübereinkommen. Dieses sieht eine sogenannte «Ausschliessliche Wirtschaftszone» (AWZ) bis zu 200 Seemeilen rund um einen Küstenstaat vor. Die Türkei hat dieses Abkommen nie ratifiziert und ist der Auffassung, dass der griechische Anspruch auf die AWZ auch nicht berechtigt sei. Stattdessen reklamiert Ankara seinen Anspruch auf einen Teil des Gebiets mit dem Argument, dass diese auf seinem sogenannten «Kontinentalsockel» liegen.
Begriffe erklärt: Das Seevölkerrecht soll die Ansprüche der Küstenstaaten untereinander regeln. Bis zu maximal 12 Seemeilen ab Basislinie können als Hoheitsgewässer geltend gemacht werden. In der Wirtschaftszone (AWZ) kann ein Küstenstaat sein ausschliesslicher Anspruch auf Nutzung der natürlichen Ressourcen (Fische, Bodenschätze) geltend machen. Der Festlandsockel kann darüber hinausragen, wenn dieser die Fortsetzung des Festlandes darstellt. Niemand darf dann ohne ausdrückliche Zustimmung des Küstenstaates diesen erforschen oder ausbeuten.
Verschärfungen der Spannungen: Ende 2019 unterzeichnete der türkische Präsident Erdogan ein kontroverses Abkommen mit Libyen, das die Gebietsansprüche beider Länder gegenseitig anerkennt. Griechenland und die internationale Gemeinschaft haben dieses Abkommen heftig verurteilt. Die Spannungen zwischen Griechenland und der Türkei verschärften sich dabei zusehends. Im Juni und August hat dann Griechenland zwei Abkommen mit Italien und Ägypten getroffen, die ihrerseits die ihrigen Gebietsansprüche auf Grundlage des UNO-Seerechtsübereinkommens anerkennen. Die Situation spitzte sich weiter zu, als die Türkei das Forschungsschiff zur See schickte. Französische und griechische Kriegsschiffe kreuzten auf. Die Türkei demonstrierte am Wochenende ihre Macht mit einer militärischen Übung.