- Der britische Öl- und Erdgaskonzern Shell muss seinen CO₂-Ausstoss nicht drastisch reduzieren.
- Ein Zivilgericht in Den Haag hob ein entsprechendes Klimaurteil der ersten Instanz auf und wies die Klage von Umweltschützern ab.
- Das Urteil gilt als Sieg für den Energiekonzern.
Noch 2021 hatten die Zivilrichter in Den Haag den Klägern recht gegeben und Shell zur umfassenden CO₂-Reduzierung verpflichtet – netto 45 Prozent weniger als 2019. Und das galt auch für die indirekten Emissionen der Zulieferer und Kunden von Shell.
Shell hatte zum Zeitpunkt der Klage auch einen Sitz in Den Haag, darum war dort eine Klage möglich.
Kohle statt Gas?
Doch nun erklärten die Richter, Shell habe zwar eine Pflicht, sich für den internationalen Klimaschutz einzusetzen. Doch einen konkreten Prozentsatz bei der Senkung des CO₂-Ausstosses könne dem britischen Konzern nicht auferlegt werden.
Eine Reduzierung etwa bei der Produktion von Erdgas könnte zu einer weltweiten Zunahme bei der Kohle-Förderung führen, was deutlich schlechter für das Klima wäre, so das Gericht. Shell sei bereits auf dem guten Weg und wolle bis 2030 selbst eine Reduzierung von 50 Prozent erreichen.
Shell hatte gegen das Urteil von 2021 Berufung eingelegt. Nun gilt als sicher, dass der Hauptkläger, die Umweltorganisation Milieudefensie, bei der höchsten Instanz in die Revision geht.
Für Milieudefensie ist Shell «einer der grössten Klimaverschmutzer der Welt». Das Urteil kann auch Folgen für andere ähnliche Verfahren haben.