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Martina Mousson: «Bei der Untermiete funktioniert das Missbrauchsargument»
Aus News-Clip vom 17.10.2024.
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1. SRG-Umfrage Mietrecht: Ja-Vorsprung bei Untermiete und Patt beim Eigenbedarf

  • Die Mietrechtsvorlage zur Untermiete wäre Anfang Oktober mit 59 Prozent angenommen worden, so das Ergebnis der 1. SRG-Umfrage zur Abstimmung vom 24. November 2024, die das Forschungsinstitut GFS Bern durchgeführt hat.
  • Das Meinungsbild zum Eigenbedarf fällt weniger eindeutig aus: 49 Prozent der Befragten hätten für die zweite Mietrechtsvorlage gestimmt.
  • Bei beiden Vorlagen ist eine klare Politisierung entlang des Parteispektrums zu erkennen.

Die erste Mietrechtsvorlage will strengere Regeln für die Untervermietung. Diese sollen Missbräuche verhindern, etwa Vermietungen auf Internetplattformen. Künftig müssten Mieterinnen und Mieter ein schriftliches Gesuch für die Untermiete stellen, dem die Vermieterschaft schriftlich zustimmen muss. Auch könnte die Untermiete untersagt werden, wenn diese länger als zwei Jahre dauern soll. Neu wäre ein Vertrag zudem wegen einer nicht zulässigen Untervermietung innerhalb von 30 Tagen und nach einer Mahnung kündbar.

Die zweite Vorlage betrifft Kündigungen bei Eigenbedarf. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen vermietete Räume, die sie selbst benötigen, leichter kündigen können. Damit könnten Vermieter eigene Räume rascher selbst nutzen – insbesondere nach einem Rechtsstreit, bei einer Mieterstreckung, oder wenn jemand eine Immobilie neu erworben hat.

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GFS-Umfrage: Pattsituation bei Eigenbedarf-Vorlage
Aus 10 vor 10 vom 18.10.2024.
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Parteipolitisch aufgeladen

Eindeutig für die Vorlage zur Untermiete sind zu Beginn der Hauptkampagnenphase SVP-, FDP- und Mitte-nahe Befragte. Ins befürwortende Lager reihen sich mit etwas tieferer Zustimmung auch GLP-nahe Personen ein. Grüne- und SP-nahe Befragte bilden das gegnerische Lager.

Bei der Mietrechtsvorlage zum Eigenbedarf findet sich eine ähnliche Konfliktlinie. Im linken Spektrum ist die Ablehnung jedoch noch deutlicher.

Weiter äussern Teilnahmewillige aus dem Umfeld der GLP, der Mitte, der FDP und SVP sowie Personen mit Vertrauen in die Regierung beim Eigentum mehrheitlich bejahende Stimmabsichten.

Mieterschutz oder Eigentumsfreiheit?

Bei den Mietrechtsvorlagen stehen sich die Perspektiven zweier gesellschaftlicher Gruppen gegenüber: jene der Mieter und jene der Eigentümerinnen. Es ist folglich wenig verwunderlich, dass Personen mit tiefem Einkommen und Alter im Vergleich kritischer eingestellt sind – besitzen junge Angestellte oder Studierende in der Regel auch begrenzt Wohneigentum.

Das wirksamste Contra-Argument in Bezug auf die Untermiete findet sich lauf GFS Bern beim bereits existierenden Verbot, ohne Einwilligung der Eigentümer Wohnraum nicht untervermieten zu können. Hier ist man der Ansicht, dass es keine zusätzlichen Regeln braucht. Zudem stellt das Nein-Lager die Vorlage als Angriff auf den Mieterschutz dar, so Martina Mousson, Projektleiterin bei GFS Bern.

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Martina Mousson: «Gegnerschaft stellt sie als Angriff auf den Mieterschutz dar»
Aus News-Clip vom 17.10.2024.
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Auf der Pro-Seite verfängt hingegen das Argument, dass mit der Vorlage Missbräuche, wie die kommerzielle Online-Untervermietung, verhindert werden könnten.

Der Vorsprung der Befürworterinnen und Befürworter ist laut Mousson derzeit zwar solid, aber das Meinungsbild betreffend Untermiete noch nicht komplett gefestigt. «Hier gibt es Spielraum für Kampagnen».

Beim Eigenbedarf stehen wir auf Messers Schneide.
Autor: Martina Mousson Projektleiterin bei GFS Bern

Deutlich unklarer ist die frühe Ausgangslage beim Eigenbedarf. «Wir stehen hier auf Messers Schneide», wie es Mousson zusammenfasst. Mit der Zustimmung von 49 Prozent und einer Ablehnung von 46 Prozent ist die Rede von einem Patt.

Obwohl somit der Abstimmungsausgang im Moment noch komplett offen ist, dürfe man laut Mousson nicht vergessen: «Am Ende des Tages ist die Schweiz ein Land von Mieterinnen und Mietern.»

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Archiv: Die geplante Änderungen beim Mietrecht im Überblick
Aus Tagesschau vom 15.10.2024.
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Die Eckwerte der SRG-Umfrage

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Die Umfrage zu den Abstimmungen vom 24. November 2024 ist im Auftrag der SRG SSR vom Forschungsinstitut GFS Bern zwischen dem 30. September und 14. Oktober 2024 durchgeführt worden. Insgesamt wurden die Antworten von 11’183 Stimmberechtigten für die Auswertung berücksichtigt.

Telefonische Befragung

Telefonisch befragt wurden 1208 stimmberechtigte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Interviews wurden per Festnetz und Handy durchgeführt. Diese Stichprobe ist sprachregional gewichtet und repräsentativ für die Schweizer Stimmberechtigten. Der statistische Fehler beträgt ± 2.8 Prozentpunkte.

Bei 1208 Befragten und einem Ergebnis von 50 Prozent liegt der effektive Wert mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit zwischen 47.2 und 52.8 Prozent. Dabei sind kleinere Abweichungen wahrscheinlicher, grössere unwahrscheinlicher.

Online-Befragung

Zusätzlich wurden Personen online befragt. Die Teilnehmenden wurden dazu über die Webportale der SRG rekrutiert. Nach der Bereinigung und Kontrolle der Daten konnten die Angaben von 9975 Stimmberechtigten für die Auswertung verwendet werden.

Da sich die Teilnehmenden der Umfrage selber rekrutieren (sogenanntes Opt-in-Verfahren), ist die Zusammensetzung der Stichprobe nicht repräsentativ für die Grundgesamtheit. So nehmen zum Beispiel typischerweise mehr Männer als Frauen an politischen Umfragen teil.

Diese Daten werden aber mittels Gewichtungen an die realen Verhältnisse der Stimmberechtigten angenähert. Es werden dabei räumliche (Wohnort), soziodemografische (Alter oder Geschlecht) und politische Gewichtungsfaktoren eingesetzt. Durch diese Gewichtung wird die Repräsentativität der Stichprobe optimiert. Ziel ist, die Stichprobengrösse in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz zu erhöhen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von GFS Bern.

Abstimmungen vom 24. November 2024

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Legende: SRF

News und Hintergründe zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 24. November 

    SRF 4 News, 18.10.2024, 6 Uhr

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