- Die Mietrechtsvorlage zur Untermiete wäre Anfang Oktober mit 59 Prozent angenommen worden, so das Ergebnis der 1. SRG-Umfrage zur Abstimmung vom 24. November 2024, die das Forschungsinstitut GFS Bern durchgeführt hat.
- Das Meinungsbild zum Eigenbedarf fällt weniger eindeutig aus: 49 Prozent der Befragten hätten für die zweite Mietrechtsvorlage gestimmt.
- Bei beiden Vorlagen ist eine klare Politisierung entlang des Parteispektrums zu erkennen.
Die erste Mietrechtsvorlage will strengere Regeln für die Untervermietung. Diese sollen Missbräuche verhindern, etwa Vermietungen auf Internetplattformen. Künftig müssten Mieterinnen und Mieter ein schriftliches Gesuch für die Untermiete stellen, dem die Vermieterschaft schriftlich zustimmen muss. Auch könnte die Untermiete untersagt werden, wenn diese länger als zwei Jahre dauern soll. Neu wäre ein Vertrag zudem wegen einer nicht zulässigen Untervermietung innerhalb von 30 Tagen und nach einer Mahnung kündbar.
Die zweite Vorlage betrifft Kündigungen bei Eigenbedarf. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen vermietete Räume, die sie selbst benötigen, leichter kündigen können. Damit könnten Vermieter eigene Räume rascher selbst nutzen – insbesondere nach einem Rechtsstreit, bei einer Mieterstreckung, oder wenn jemand eine Immobilie neu erworben hat.
Parteipolitisch aufgeladen
Eindeutig für die Vorlage zur Untermiete sind zu Beginn der Hauptkampagnenphase SVP-, FDP- und Mitte-nahe Befragte. Ins befürwortende Lager reihen sich mit etwas tieferer Zustimmung auch GLP-nahe Personen ein. Grüne- und SP-nahe Befragte bilden das gegnerische Lager.
Bei der Mietrechtsvorlage zum Eigenbedarf findet sich eine ähnliche Konfliktlinie. Im linken Spektrum ist die Ablehnung jedoch noch deutlicher.
Weiter äussern Teilnahmewillige aus dem Umfeld der GLP, der Mitte, der FDP und SVP sowie Personen mit Vertrauen in die Regierung beim Eigentum mehrheitlich bejahende Stimmabsichten.
Mieterschutz oder Eigentumsfreiheit?
Bei den Mietrechtsvorlagen stehen sich die Perspektiven zweier gesellschaftlicher Gruppen gegenüber: jene der Mieter und jene der Eigentümerinnen. Es ist folglich wenig verwunderlich, dass Personen mit tiefem Einkommen und Alter im Vergleich kritischer eingestellt sind – besitzen junge Angestellte oder Studierende in der Regel auch begrenzt Wohneigentum.
Das wirksamste Contra-Argument in Bezug auf die Untermiete findet sich lauf GFS Bern beim bereits existierenden Verbot, ohne Einwilligung der Eigentümer Wohnraum nicht untervermieten zu können. Hier ist man der Ansicht, dass es keine zusätzlichen Regeln braucht. Zudem stellt das Nein-Lager die Vorlage als Angriff auf den Mieterschutz dar, so Martina Mousson, Projektleiterin bei GFS Bern.
Auf der Pro-Seite verfängt hingegen das Argument, dass mit der Vorlage Missbräuche, wie die kommerzielle Online-Untervermietung, verhindert werden könnten.
Der Vorsprung der Befürworterinnen und Befürworter ist laut Mousson derzeit zwar solid, aber das Meinungsbild betreffend Untermiete noch nicht komplett gefestigt. «Hier gibt es Spielraum für Kampagnen».
Beim Eigenbedarf stehen wir auf Messers Schneide.
Deutlich unklarer ist die frühe Ausgangslage beim Eigenbedarf. «Wir stehen hier auf Messers Schneide», wie es Mousson zusammenfasst. Mit der Zustimmung von 49 Prozent und einer Ablehnung von 46 Prozent ist die Rede von einem Patt.
Obwohl somit der Abstimmungsausgang im Moment noch komplett offen ist, dürfe man laut Mousson nicht vergessen: «Am Ende des Tages ist die Schweiz ein Land von Mieterinnen und Mietern.»