- Im kommenden Jahr wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt erneut beschränkt.
- Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Schutzklausel im Freizügigkeitsabkommen zu aktivieren.
- Somit wird die Landesregierung Kontingente einzuführen.
Konkret stehen im kommenden Jahr 1150 neue Aufenthaltsbewilligungen der Kategorie B und 1007 neue Kurzaufenthaltsbewilligungen der Kategorie L für kroatische Arbeitskräfte zur Verfügung.
Zum Vergleich: Zwischen Januar und Oktober 2022 hat die Schweiz 2413 B-Bewilligungen für kroatische Arbeitskräfte erteilt.
Immer mehr Arbeitskräfte aus Kroatien
Der Bundesrat schreibt dazu in einer Mitteilung, dass die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kroatien im laufenden Jahr stark gestiegen sei und die im Freizügigkeitsabkommen festgelegten Schwellenwerte überschritten habe. Kroatische Arbeitskräfte seien vor allem in der verarbeitenden Industrie und im Baugewerbe gefragt, zudem im Gastgewerbe, im Handel und in der Arbeitsvermittlung, heisst es weiter.
Die Aufenthaltsbewilligung B hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Sie wird erteilt, wenn Personen aus dem EU- oder Efta-Raum den Nachweis einer unbefristeten oder mindestens ein Jahr dauernden Anstellung erbringen. Die Gültigkeitsdauer der L-Bewilligung entspricht derjenigen des Arbeitsvertrags. Sie kann bis zu einer Gesamtdauer von weniger als zwölf Monaten verlängert werden.
Kontingente bis 2026 möglich
Die Personenfreizügigkeit mit Kroatien ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Das entsprechende Zusatzprotokoll sieht während eines Übergangszeitraums von zehn Jahren eigentlich eine allmähliche und schrittweise Öffnung des Zugangs von kroatischen Staatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt vor.
Seit Anfang dieses Jahrs gilt für Kroatinnen und Kroaten die volle Personenfreizügigkeit. Die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Schutzklausel erlaubt es der Schweiz aber bis Ende 2026, für eine begrenzte Zeit einseitig wieder Bewilligungskontingente einzuführen, wenn die Zuwanderung aus Kroatien einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.
Dieser Schwellenwert ist erreicht, wenn die Zahl der erteilten Bewilligungen im laufenden Jahr mehr als zehn Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre liegt.