- Die Basler Stimmbevölkerung entscheidet am 24. November über ein aktives Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer.
- Voraussetzung ist ein Aufenthaltsstatus C und seit mindestens fünf Jahren ein Wohnsitz im Stadtkanton.
- Die Vorlage ist umstritten. 2010 hatte Basel-Stadt zuletzt ein Ausländerstimmrecht klar abgelehnt.
«Das sind unsere Nachbarinnen und Nachbarn, unsere Freunde und Arbeitskolleginnen», sagte SP-Grossrätin Edibe Gölgeli im Juni dieses Jahres in einer emotional geführten Debatte über die Einführung des Ausländerstimmrechts im Basler Grossen Rat. «Sie leben mit uns, sie arbeiten mit uns und sie verbringen ihre Freizeit mit uns.» Die Zeit sei reif, ihnen das Stimm- und Wahlrecht zu geben.
Auch die Basler Regierung steht hinter dem Ausländerstimmrecht. «Wir reden hier über ein zentrales Element unserer Demokratie und wir sehen, dass eine grosse Zahl unserer Bevölkerung von der politischen Teilhabe ausgeschlossen ist», sagte Regierungspräsident Conradin Cramer (LDP) in der Debatte.
Man kann diesen Zustand tatsächlich als Demokratiedefizit bezeichnen.
Betroffen seien immerhin 32'000 Personen im Kanton Basel-Stadt. «Man kann diesen Zustand tatsächlich als Demokratiedefizit bezeichnen», so Cramer. Es sei auch fair, dass Menschen, die Steuern zahlen, auch mitbestimmen sollen, was mit diesen Steuergeldern passiert.
Basel-Stadt könnte Westschweizer Kantonen wie Neuenburg oder Jura folgen und ein Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene einführen. Bei Entscheidungen auf Gemeindeebene ist die Bevölkerung ohne Schweizer Pass in den Kantonen Neuenburg, Jura, Waadt, Freiburg und Genf stimmberechtigt. Die Bedingungen dafür unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, aber meist wird eine bestimmte Aufenthaltsdauer oder eine Niederlassungsbewilligung gefordert.
Basel-Stadt wäre der erste Deutschschweizer Kanton mit einer solchen Regelung. Eine Regelung, die jedoch auch Einschränkungen beinhaltet: Das sogenannte aktive Stimm- und Wahlrecht, über das in Basel abgestimmt wird, gilt nur, um selbst an die Urne und mitentscheiden zu können. Zur Wahl ins Parlament oder in die Regierung braucht es in Basel auch in Zukunft einen roten Pass.
38 Prozent der Menschen über 18 Jahre haben im Kanton Basel-Stadt keinen Schweizer Pass. In Zukunft dürfte dieser Anteil mit der Zuwanderung noch höher werden. Sie sind bis anhin von der Mitbestimmung ausgeschlossen.
Wer in unserer direkten Demokratie mitbestimmen will, muss sich einbürgern lassen.
Dies soll auch so bleiben, finden bürgerliche Parteien, die das Ausländerstimmrecht ablehnen. «Wer in unserer direkten Demokratie mitbestimmen will, muss sich einbürgern lassen», findet SVP-Grossrat Felix Wehrli. Er betont, dass ein Ausländerstimmrecht bereits zweimal in Basel-Stadt abgelehnt wurde.
Die Bevölkerung wolle dies schlicht und einfach nicht, sagt Wehrli. «Dass auch die Regierung nun den Vorstoss unterstützt, zeigt vielmehr, dass sie hier an der Bevölkerungsmehrheit vorbei politisiert.» Bei all dem mache die SVP nicht mit.
Bürgerliche dagegen – Linke dafür
Auch Luca Urgese (FDP) verweist darauf, dass Baselland im Jahr 2018 und der Kanton Genf sich in diesem Jahr gegen das Ausländerstimmrecht ausgesprochen haben. «Dies ist besonders interessant, weil auch der Kanton Genf einen hohen Ausländeranteil hat», so Urgese. Neben der SVP und FDP lehnen auch die LDP und die Mitte die Vorlage ab. SP, GLP und Grüne sind dafür. Basel-Stadt entscheidet am 24. November.