- In Basel sollen Ausländerinnen und Ausländer das Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene erhalten.
- Voraussetzung dafür ist die Niederlassungsbewilligung.
- Das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer kommt noch vors Stimmvolk.
«Das sind unserer Nachbarinnen und Nachbarn, unsere Freunde und Arbeitskolleginnen», sagte SP-Grossrätin Edibe Gölgeli in einer emotional geführten Debatte im Basler Parlament. «Sie leben mit uns, sie arbeiten mit uns und sie verbringen ihre Freizeit mit uns.» Die Zeit sei reif, ihnen das Stimm- und Wahlrecht zu geben.
«Sie alle haben heute und jetzt die Möglichkeit, Geschichte zu schreiben», rief Gölgelis Parteikollege Mahir Kabakci den Parlamentsmitgliedern zu. Bisher können Ausländerinnen und Ausländer nur in den Kantonen Jura und Neuenburg zur Urne.
Sie alle haben heute und jetzt die Möglichkeit, Geschichte zu schreiben.
Gölgeli hatte bereits vor Jahren gefordert, das kantonale Ausländerstimmrecht einzuführen. Nun hat das Parlament einer abgeschwächten Version ihrer früheren Forderung zugestimmt. Sich in ein Amt wählen lassen, dürfen nämlich weiterhin nur Menschen mit einem Schweizer Pass.
Mehrheit soll bestimmen
Im Stadtkanton haben rund 38 Prozent der Menschen über 18 Jahre keinen Schweizer Pass. Bis in einigen Jahren könnte also die Situation eintreten, dass eine Minderheit über die Mehrheit bestimmen darf. Diesem Demokratie-Defizit wollte die Linke zusammen mit der GLP entgegenwirken und das Stimmrecht ausweiten.
Wer in unserer direkten Demokratie mitbestimmen will, muss sich einbürgern lassen.
Die Bürgerlichen hielten dagegen. «Es ist unglaublich», ärgerte sich beispielsweise SVP-Grossrat Felix Wehrli. «Wer in unserer direkten Demokratie mitbestimmen will, muss sich einbürgern lassen.»
Auch FDP-Sprecher Luca Urgese vertrat den Standpunkt, dass das Stimm- und Wahlrecht der Schlusspunkt eines Integrationsprozesses sein müsse, dem die Einbürgerung vorangehen sollte.
Volk bestimmt, wer an die Urne darf
Mit ihren Argumenten konnten die Bürgerlichen die Mehrheit allerdings nicht überzeugen. Das Basler Parlament stimmte dem Stimm- und Wahlrecht für niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer mit 53 zu 41 Stimmen zu.
Die Landgemeinden Riehen und Bettingen sind davon ausgenommen. Abschliessend ist dieser Entscheid nicht. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, gibt es zwingend eine Volksabstimmung.