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Abstimmung Kanton Zug Bremst das neue Waldgesetz Bikerinnen und Biker aus?

Das neue Zuger Waldgesetz ist eigentlich unbestritten. Doch die IG Mountainbike stört sich an einer neuen Regelung.

Das Waldgesetz im Kanton Zug ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Seit der letzten Überarbeitung 1999 hat sich einiges verändert: Der Klimawandel setzt den Wäldern vermehrt zu. Mit dem revidierten Waldgesetz will der Kanton Zug sicherstellen, dass der Wald als Lebensraum für Pflanzen und Tiere erhalten bleibt und gleichzeitig weiterhin als Erholungsraum für Menschen dienen kann.

Ein Satz im Gesetz polarisiert

So soll künftig zum Beispiel eine neue Hundeleinenpflicht gelten, und zwar während der Brut- beziehungsweise Setzzeit der Wildtiere. Damit soll der Schutz von Wildtieren und ihren Jungen gewährleistet werden. Auch darf künftig im Wald nicht mehr mit Drohnen geflogen werden. Neue Vorgaben zur Waldpflege und zur Waldplanung sind ebenfalls Teil des Gesetzes.

Hund an der Leine
Legende: Hunde an die Leine: Streunende oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr für Jungwild darstellen. Keystone/Michael Buholzer

So weit, so gut. All diese Punkte sind unbestritten: Im Kantonsparlament wurde das revidierte Waldgesetz mit nur einer Gegenstimme angenommen. Aber der Teufel liegt oftmals im Detail, genauer gesagt liegt er im Kanton Zug in einem einzigen Satz: «Radfahren ist nur auf Waldstrassen sowie auf den im Richtplan bezeichneten Mountainbike-Routen erlaubt.»

Mountainbiker im Wald
Legende: Das neue Waldgesetz schränke das Biken massiv ein, findet das Komitee, welches das Referendum ergriffen hat. Keystone/Alessandro Della Bella

Gegen diesen Artikel wehrt sich die IG Mountainbike Zug. Sie hat erfolgreich das Referendum gegen das neue Zuger Waldgesetz ergriffen.

Es ist nicht das, was wir in der Bike-Community als attraktives Routennetz bezeichnen.
Autor: Manuel Sigrist Präsident IG Mountainbike Zug

Das Radfahren soll laut dem Gesetz im Wald weiterhin möglich sein, aber nur noch auf Waldstrassen und nicht mehr auf Waldwegen. Ebenfalls erlaubt ist das Biken auf im Richtplan festgesetzten Bike-Routen.

Routen nicht attraktiv genug?

«Der Entwurf des Richtplanes entspricht nicht dem, was wir in der Bike-Community als attraktives Routennetz bezeichnen», sagt Manuel Sigrist, Präsident der IG. Sie hätten Kartenmaterial geliefert, um aufzuzeigen, was für sie ein gutes Routennetz ausmache.

Gespräche zwischen den Bikerinnen und Bikern und den Waldbesitzern gab es tatsächlich. «Ich dachte eigentlich, wir seien miteinander auf einem guten Weg», sagt Ruedi Bachmann, Geschäftsführer von «WaldZug», dem Verband der Waldeigentümer. Doch die Vorstellungen, was ein attraktives Routennetz ausmacht, gingen dann doch weit auseinander.

Kein Verbot – nur klare Vorschriften

Die IG Mountainbike Zug moniert beispielsweise, dass kurze einfache Strecken fehlten, auf denen Veloclubs mit ihrem Nachwuchs trainieren könnten. «Damit trifft man diejenigen, die von klein auf mit auf den Weg bekommen, wie man sich im Wald verhält.»

Die Frage, was für die Bikerinnen und Biker attraktiv und was für die Waldeigentümer vertretbar sei, sei schwierig zu klären, sagt Ruedi Bachmann, Vertreter der Waldeigentümer.

Wir sind nicht grundsätzlich gegen das Biken im Wald. Wir möchten es einfach gerne organisiert haben.
Autor: Ruedi Bachmann Geschäftsführer von «WaldZug»

Aber der Vorwurf, dass die Velofahrenden auf den rund 300 Kilometern Waldstrassen und Bikerouten des Kantons Zug zu kurz kämen, sei nicht gerechtfertigt. «Wir sind nicht grundsätzlich gegen das Biken im Wald. Wir möchten es einfach gerne organisiert haben: Wo darf man biken, wo wandern und wo sind andere Zwecke für die Waldbenutzung.»

Weil sich die beiden Parteien – die Bike-Community und die Waldeigentümer – in diesem Punkt nicht finden konnten, kommt das ganze revidierte Waldgesetz nun am 24. November an die Urne.

Regionaljournal Zentralschweiz, 4.11.2024, 17:30 Uhr ; 

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