- National- und Ständerat sind sich in der Frage näher gekommen, wie die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) ausgestaltet werden soll.
- Auch der Nationalrat hat sich für eine Senkung des Umwandlungssatzes auf dem Pensionskassen-Kapital von 6.8 auf 6 Prozent ausgesprochen.
- Um Geringverdiener nach der Übergangsgeneration besserzustellen, soll es einen prozentualen Abzug vom Bruttolohn anstelle des fixen Betrags geben.
Die BVG-Reform nimmt Form an. Der Nationalrat ist dem Ständerat in verschiedenen Kernpunkten der Vorlage gefolgt – etwa bei der Frage der Kompensation für tiefere Renten und beim Koordinationsabzug. Doch das Geschäft bleibt umstritten.
Während drei Stunden diskutierte die grosse Kammer verschiedene Differenzen bei der Reform. National- und Ständerat haben sich nun darauf geeinigt, dass nach der Senkung des Umwandlungssatzes 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge erhalten sollen. Rund die Hälfte dieser Generation soll davon profitieren.
Der Bundesrat schlug gemäss dem sogenannten Sozialpartner-Kompromiss einen Zuschlag während 15 Jahren nach Umsetzung der Reform von gestaffelt 100 bis 200 Franken pro Monat vor. Mit 110 zu 81 Stimmen folgte die grosse Kammer nun aber dem Konzept des Ständerats.
Die Ratslinke hingegen droht seit längerem mit einem Referendum, weil die Reform aus ihrer Sicht eine «Abbauvorlage» ist. Sie wollte zum ursprünglichen Sozialpartner-Kompromiss zurückkehren – war damit aber erfolglos.
Aus Sicht von FDP-Nationalrätin Regine Sauter ist es bedauerlich, dass ein Teil des Rates, besonders die Linken, sich bereits aus der Diskussion abgemeldet habe. «Ein Referendum ist beschlossene Sache, egal welches Ergebnis am Schluss vorliegen wird.» Man wolle mit dem Kopf durch die Wand und es gebe nur das eigene Projekt, so Sauter.
Manuela Weichelt, Nationalrätin der Grünen, verneinte dies. «Den Linken geht es darum, den Sozialpartner-Kompromiss durchzubringen.» Den würde die FDP boykottieren.
Neu soll prozentualer anstatt fixer Abzug gelten
Auch in der Frage, auf welchem Teil des Lohns künftig Pensionskassen-Beiträge bezahlt werden müssen, sind sich die Räte näher gekommen. Neu soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen sollen immer 80 Prozent des jeweiligen Lohns versichert sein.
Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) plädierte für einen prozentualen Koordinationsabzug. Denn es habe sich in den letzten Jahren vieles verändert. «Die Teilzeit-Beschäftigung hat zugenommen und es gibt kleinere Pensen bei Männern und Frauen, wenn sie für die Familie unterwegs sind.» Mit einem prozentualen Koordinationsabzug gebe es Dynamik in der 2. Säule, weil Teilzeit-Pensen, Mehrfachangestellte und tiefe Einkommen angemessen mitversichert seien.
Eine Differenz besteht noch: Der Ständerat will einen proportionalen Abzug von 15 Prozent, der Nationalrat von 20 Prozent.
Noch offene Differenzen – Geschäft zurück an Ständerat
Weil weiterhin Differenzen bestehen, geht die Vorlage zurück an den Ständerat. Dabei geht es unter anderem um die sogenannte Eintrittsschwelle, die bestimmt, für wen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss.
Der Ständerat wird die Vorlage voraussichtlich am Donnerstag beraten. Ziel ist es, dass die Vorlage Ende der Frühjahrssession verabschiedet wird. Wenn sie die Hürde der Schlussabstimmungen meistert, dürfte danach das Volk das letzte Wort haben.