- Das Schweizer Stimmvolk wird darüber entscheiden, ob Aufrufe zu Hass und Diskriminierung gegen homosexuelle Personen strafbar werden.
- Von den 70'359 Anfang April eingereichten Unterschriften hat die Bundeskanzlei 67'494 für gültig erklärt.
- Gegen die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm wandte sich unter anderem die Partei EDU und die Junge SVP.
Den Gegnern aus dem Lager der EDU und der Jungen SVP geht die Verschärfung im Straf- und Militärstrafgesetzbuch zu weit. Sie sprechen von einer «unverhältnismässigen Einschränkung der Gewissensfreiheit». Denn mit der Erweiterung der Strafnorm hätten zum Beispiel Pfarrer oder Pastoren «grosse Mühe, biblische Wahrheiten zu zitieren», hatte Komitee-Co-Präsident und EDU-Chef Hans Moser beim Einreichen der Unterschriften gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA gesagt.
Keine generelle Kritik an Homosexuellen
Am Anfang habe sich die Unterschriftensammlung als sehr schwierig erwiesen, gab Moser zu. Von verschiedenen Seiten sei der EDU vorgeworfen worden, das Referendum richte sich gegen Schwule und Lesben.
Das Referendumskomitee schreibt in einer Mitteilung dazu, es sei «selbstverständlich, dass gleichgeschlechtlich empfindende Menschen gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft sind». Hass und Diskriminierungen dürften nicht toleriert werden. Die vom Parlament verabschiedete Vorlage sei aber «schwammig und kontraproduktiv».
Termin noch unklar
Die Dachverbände Pink Cross und Lesbenorganisation Schweiz (LOS) hatten umgehend auf das Referendum reagiert und eine Kampagne lanciert, um den Kampf für den Schutz vor Diskriminierung zu ermöglichen.
«Die Erweiterung der Strafnorm gewährleistet ein sicheres Leben für Lesben, Bisexuelle und Schwule», liess sich LOS-Geschäftsleiterin Anna Rosenwasser in einem Communiqué zitieren. Das Referendum bekämpfe den Schutz einer verletzlichen Gruppe.
Nun wird sich das Volk zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm äussern. Wann es zur Abstimmung kommt, ist noch unklar.