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Im Umfragehoch Deutliches Ja zum Anti-Diskriminierungs-Gesetz

  • Eine solide Mehrheit von 65 Prozent unterstützt gemäss einer SRG-Umfrage das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
  • Die Meinungsbildung ist weit fortgeschritten. Einem Ja an der Urne am 9. Februar steht nichts mehr im Weg.

Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden: Diese Meinung teilt eine deutliche Mehrheit, entsprechend befürworten 65 Prozent das Anti-Diskriminierungs-Gesetz, über das am 9. Februar abgestimmt wird. 33 Prozent sprechen sich dagegen aus. Nur zwei Prozent sind noch unschlüssig. Das zeigen die Ergebnisse der SRG-Umfrage, welche vom Forschungsinstitut gfs.bern rund drei Wochen vor der Abstimmung durchgeführt wurde.

Das Anti-Diskriminierungs-Gesetz

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Das Schweizer Strafrecht schützt Menschen bereits heute vor Diskriminierung. Beispielsweise ist es strafbar, eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in der Öffentlichkeit herabzusetzen.

Das Parlament hat entschieden, diese Anti-Rassismus-Strafnorm nun zu erweitern: Neu soll auch eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung – also wegen Hetero-, Homo- oder Bisexualität – strafbar sein.

Gegen den Parlamentsbeschluss wurde von einem überparteilichen Komitee, primär bestehend aus Vertretern der SVP, der EDU und der EVP, erfolgreich das Referendum ergriffen. Deshalb kommt das neue Gesetz am 9. Februar 2020 zur Abstimmung.

«Notwendigkeit der Reform»

Zwar ist der Ja-Anteil gegenüber der ersten SRG-Umfrage im Dezember leicht gesunken. Der Vorsprung der Ja-Seite bleibt mit 33 Prozentpunkten Unterschied aber komfortabel. Das deutliche Ja sei mit der empfundenen Notwendigkeit dieser Reform zu erklären, sagt Martina Mousson vom Forschungsinstitut gfs.bern. «Man möchte das friedliche Zusammenleben in der Schweiz nicht durch Diskriminierungsvorfälle gefährden, deshalb ist man für das Gesetz.»

In der Diskriminierungsfrage herrscht breiter gesellschaftlicher Konsens. Alle Altersgruppen von 18 bis zu den über 65-Jährigen sagen deutlich Ja. Ein Ja gibt es auch aus allen drei Sprachregionen. Unter den Partei-Sympathisanten schert jedoch eine Gruppe aus: Wählerinnen und Wähler der SVP lehnen die Vorlage ab. Damit folgen sie der Parole ihrer Partei. Das Gegenargument, es handle sich hier um ein Zensurgesetz, sei relevant für den Stimmentscheid der SVP-Basis, erklärt Mousson.

Frauen in gesellschaftspolitischen Fragen offener

Auffallende Unterschiede zeigen sich zwischen Mann und Frau. Zwar gilt auch hier, dass Männer und Frauen die Vorlage mehrheitlich annehmen wollen, Frauen jedoch deutlicher mit 74 Prozent gegenüber Männern mit 55 Prozent.

Wie erklärt sich Politikwissenschaftlerin Martina Mousson diesen Unterschied? «Bereits bei der Abstimmung 1994 über die Anti-Rassismus-Strafnorm gab es diese Unterschiede. Damals zeigte die Nachabstimmungs-Analyse, dass die Frauen sogar ausschlaggebend waren für die Annahme. Offensichtlich sind Frauen in gesellschaftspolitischen Fragen etwas offener als Männer.»

Aufgrund des deutlichen Vorsprungs des Ja-Lagers, des breiten gesellschaftlichen Konsenses und der argumentativen Verankerung der Stimmabsichten wagt Politologin Mousson eine Prognose für den Abstimmungssonntag: «Es wird ein Ja geben.»

So befragt das Institut gfs.bern

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Die Umfrage wurde im Auftrag der SRG SSR vom Forschungsinstitut gfs.bern zwischen dem 15. und 23. Januar 2020 durchgeführt. Insgesamt sind die Antworten von 4935 Stimmberechtigten für die Auswertung berücksichtigt worden.

Telefonisch befragt wurden 1400 stimmberechtigte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz: 702 Personen aus der Deutschschweiz, 400 aus der Romandie und 300 aus der italienischsprachigen Schweiz. Die Interviews wurden per Festnetz und Handy durchgeführt.

Diese Stichprobe ist sprachregional gewichtet und repräsentativ für die Schweizer Stimmberechtigten. Der statistische Fehler beträgt ± 2.7 Prozentpunkte. Bei 1402 Befragten und einem Ergebnis von 50 Prozent liegt der effektive Wert mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit zwischen 47.3 und 52.7 Prozent. Dabei sind kleinere Abweichungen wahrscheinlicher, grössere unwahrscheinlicher.

Online-Befragung

Zusätzlich wurden mehrere Tausend Personen online befragt. Nach der Bereinigung und Kontrolle der Daten konnten die Angaben von 3533 Stimmberechtigten für die Auswertung verwendet werden.

Die Aufteilung der online Befragten auf die Sprachregionen ist wie folgt: 2330 Personen in der Deutschschweiz, 952 in der Romandie und 251 in der italienischsprachigen Schweiz. Die Online-Befragung wurde über die Webportale der SRG-Medien realisiert als sogenanntes Opt-in (Mitmachbefragung).

Diese Online-Stichprobenzusammenstellung erfolgte nicht zufällig und die resultierende Stichprobe ist nicht repräsentativ. Es haben beispielsweise weniger Pensionierte als Jüngere an der Online-Umfrage teilgenommen und mehr Männer als Frauen.

Wie wird gefragt?

Die befragten Stimmberechtigten hatten jeweils fünf Antwortmöglichkeiten zur Verfügung: «bestimmt dafür», «eher dafür», «weiss nicht/keine Antwort», «bestimmt dagegen» und «eher dagegen».

Für eine vereinfachte Darstellung im Artikel wurden in den meisten Fällen die Antworten «bestimmt dafür» und «eher dafür» zusammengezählt – entsprechend wurde auch mit den Antworten «bestimmt dagegen» und «eher dagegen» verfahren.

Konkret wurde etwa gefragt: «Ganz unabhängig davon, wie sicher Sie sind, dass Sie an dieser Volksabstimmung teilnehmen werden: Wenn morgen schon über die Vorlage abgestimmt würde, wären Sie dann bestimmt dafür, eher dafür, eher dagegen oder bestimmt dagegen?»

Umfragen sind Momentaufnahmen

Das Forschungsinstitut gfs.bern führte zwei Umfragen zur Abstimmung vom 9. Februar 2020 durch. Die Autoren der Studie betonen, die Ergebnisse seien kein vorweg genommenes Abstimmungsergebnis. Mit dem Vorliegen der zweiten Befragung seien aber Aussagen über den Trend möglich.

Detaillierte Informationen zur Befragungsart und den Interpretationen der Ergebnisse finden Sie auf der Website des Institutes gfs.bern .

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